Besitzstörungs-Wahnsinn

Frau steht mitten auf Straße, soll nun 495 Euro zahlen

In Wien versucht eine Parkfirma, Autofahrern mit Drohungen per Brief das Geld aus der Tasche zu ziehen. Im Fokus sind nun auch öffentliche Straßen.

Robert Cajic
Frau steht mitten auf Straße, soll nun 495 Euro zahlen
Die dubiosen Besitzstörungs-Maschen in Wien nehmen kein Ende.
Leserreporter

In der Großen Sperlgasse 17 im beliebten Karmeliterviertel in Wien-Leopoldstadt befinden sich neben einem Haus zwei kleine Garagentore. Achtung! Hier befindet sich eine der Park-Fallen. Die Abzocker haben hier Kameras aufgestellt, die die Straße abfilmen. Autofahrer, die stehen bleiben, bekommen wenige Wochen später Klagsdrohungen ins Haus gestellt. Auch "Heute"-Leserin Renate* (Name von der Redaktion geändert) erhielt Mitte September so ein Schreiben – der Fall schockiert.

Lenkerin meterweit von Privatgrund entfernt

Ahnungslosen Autofahrern trudeln seit Jahren Briefe der Parkfirma "PV 22 Parkplatzvermietung GmbH" ins Haus. Der Vorwurf: Besitzstörung. Die Forderung: Bis zu 495 Euro, sonst drohe eine Klage. Kurios: Renate stand Ende Juni mit ihrem Wagen auf offener Straße – mehrere Meter von den beiden Garagentoren entfernt.

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    Einige Firmen betreiben in der Hauptstadt seit Jahren mit dubiosen Machenschaften ein lukratives Geschäft, dieses ist nun um einen Hotspot reicher geworden.
    Einige Firmen betreiben in der Hauptstadt seit Jahren mit dubiosen Machenschaften ein lukratives Geschäft, dieses ist nun um einen Hotspot reicher geworden.
    Leserreporter

    Mit gehörigem Abstand zu den jeweiligen Einfahrten hielt sie für einen Moment in der Großen Sperlgasse. Die Chancen der Frau stehen also gut, immerhin befand sie sich mit ihrem Auto weder in der privaten Garage, noch in unmittelbarer Nähe zur Einfahrt.

    Wieso Renate für diesen Move der Besitzstörung beschuldigt wird, ist ihr ein Rätsel.
    Wieso Renate für diesen Move der Besitzstörung beschuldigt wird, ist ihr ein Rätsel.
    Leserreporter

    Direkt vor Einfahrten gilt prinzipiell: Das Halten mit dem Auto ist sogar für 10 Minuten erlaubt, solange der Fahrzeuglenker im Auto bleibt, erklärte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried gegenüber "Heute". Renate möchte die geforderte Geldsumme von bis zu 495 Euro nicht zahlen und lässt sich rechtlich beraten.

    Parkplatz-Abzockfallen in und um Wien

    1010, Wiesinger Straße/Stubenring
    1020, Große Sperrlgasse 17
    1040, Schelleingasse 17
    1100, Quellenstraße 92
    1140, Lützowgasse 14a
    1160, Hasnerstraße 128
    1210, Prager Straße 94-98
    1210, Donaufelder Straße 91
    1220, Franz-Eduard-Matras-Gasse 8
    1220, Walter-Zeman-Gasse
    1220, Breitenleer Straße
    Vösendorf, Am Teich

    So düpieren Firmen die Behörden

    Wie kommt es dazu, dass Autobesitzer solch dubiose Briefe erhalten? Wenn sich Privatgrundbesitzer von Pkw-Lenkern in ihrem Eigentum gestört fühlen, können sie bei den Kraftfahrbehörden mithilfe der Kennzeichen Informationen über die jeweiligen Fahrzeugbesitzer erhalten. Die Taferl halten die Garagenbesitzer in diesem Fall mit Kameras fest, die die Straße filmen – ein klarer Datenschutzverstoß. Immerhin geht es bei den Beanstandungen um Besitzstörungen, nicht um Störungen des öffentlichen Raums.

    Die angeblichen "Beweisfotos" übergeben die Besitzer der Garage einer Parkfirma mit Rechtsanwalt, diese verschicken dann die Briefdrohungen an die Pkw-Besitzer.

    Die dubiosen Machenschaften kommen bei Kraftfahrbehörden und der Datenschutzbehörde regelmäßig durch, obwohl die Parkfirmen mit den vermeintlichen "Beweisbildern" die Rechte der Fahrzeuglenker untergraben – und die Behörden düpieren. Die Datenschutzbehörde erklärte gegenüber "Heute", dass sie solche Fälle nur abschließend prüfen – mehr dazu hier. Bis dahin ist es für viele Autofahrer schon zu spät ...

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      Auf den Punkt gebracht

      • In Wien sorgt eine Parkfirma für Aufregung, indem sie Autofahrern Drohbriefe mit Forderungen von bis zu 495 Euro wegen angeblicher Besitzstörung schickt, selbst wenn diese auf öffentlichen Straßen parken
      • Besonders betroffen ist eine Leserin, die weit entfernt von privaten Garagentoren parkte und nun rechtlichen Rat sucht, während die Datenschutzbehörde die dubiosen Praktiken der Parkfirma prüft
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      Akt.
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