Wien
Wienerin soll über Nacht 100 Euro mehr Miete zahlen
Eine Wienerin sollte überraschend 100 Euro mehr Miete zahlen. Doch das war gar nicht rechtens, wie sie bei der Wohnrechtsberatung der AK erfuhr.
Teure Überraschung für Brigitte S. (Name geändert) in Wien-Wieden. Die Angestellte zog in eine 55 Quadratmeter große Altbauwohnung in Wien-Wieden. Bevor sie einzog war das Gebäude durch Fördermittel der Stadt Wien umfassend saniert worden.
Für die Dauer der Förderung sollte sie nur eine "kostendeckende“ Miete zahlen – das heißt, die Miete durfte in dieser Zeit nicht höher sein, als es zur Deckung der Herstellungskosten der Wohnanlage, der laufenden Bewirtschaftungkosten und der Bildung einer Rücklage nötig war. Im Vertrag von Brigitte S. stand, dass die Miete nach Ablauf der Frist angehoben werde. Mit dieser Erhöhung rechnete die Mieterin aber erst ab Mitte 2025 – denn so war es in den Unterlagen notiert.
Mieterhöhung kam ganz plötzlich und war nicht rechtens
Entsprechend irritiert war sie, als sie eine Mitteilung vom Vermieter erhielt: ab sofort sollte sie 100 Euro pro Monat mehr zahlen. Der Vermieter von Frau S. ist eine große Immobilienfirma. In dem Schreiben argumentierte sie, die Förderung sei vorzeitig zurückgezahlt worden. Darum steige die Miete schon jetzt von bisher 522 Euro auf 619 Euro. Damit hatte sich die Miete quasi über Nacht um monatlich fast 100 Euro erhöht. Die Mieterin wunderte sich. Um zu klären, ob die Erhöhung überhaupt rechtens sei, fragte Frau S. bei der AK Wien Wohnrechtsberatung ab. Die klare Antwort war: Nein, das ist nicht rechtens.
"Nein, diese Mietzinserhöhung war nicht rechtens“, sagt AK Wohnrechtsexperte Erwin Bruckner. "Die Mieterin durfte darauf vertrauen, dass der kostendeckende Hauptmietzins bis zum Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Förderdauer gelten wird. Im konkreten Mietvertrag war eine frühere Erhöhungsmöglichkeit der Vermieterin im Falle einer vorzeitigen freiwilligen Rückzahlung der Wohnbauförderung nicht einmal vereinbart worden."
Miete ist nicht der Willkür unterworfen
Eine solche Vertragsklausel – frühere Anhebung bei vorzeitiger Rückzahlung der Förderung - würde hier rechtlich überdies auch gar nicht halten, weil nach dem Konsumentenschutzgesetz eine Preisanpassungsklausel nicht so gestaltet sein darf, dass die Voraussetzung für eine Mietzinserhöhung willkürlich von der Vermieterseite herbeigeführt werden kann.“
Nachdem die Vermieterin zunächst bloß mit Unverständnis auf die Argumente der Mieterseite reagiert habe, lenkte sie nach einer Klagsdrohung der AK Wien schließlich doch noch ein, so Bruckner. "Von der Mietzinserhöhung (knapp 100 Euro monatlich mehr) wird abgesehen und zugesagt, bis Mitte 2025 weiterhin – wie bisher - den förderungsrechtlichen Mietzins vorzuschreiben."