Kurioser Fall vor OGH

Frau lässt sich 12 Mal vom selben Mann scheiden

Nach dem Tod ihres Mannes 1981 bezog eine Steirerin Witwenpension. Seither ließ sich die Frau zwölfmal von ihrem nächsten Ehemann scheiden und klagte.

David Huemer
Frau lässt sich 12 Mal vom selben Mann scheiden
Die Steirerin heiratete den Mann insgesamt zwölfmal.
Getty Images

Der Fall einer Steirerin ist selbst für erfahrene Juristen völliges Neuland. Nach dem Tod ihres ersten Gatten bezog die Frau Witwenpension. Schon im Oktober 1982 heiratete sie ein weiteres Mal, wohnt seither mit ihrem neuen Ehemann in einem gemeinsamen Haushalt. Nur sechs Jahre später folgte die Scheidung und die Frau erhielt wiederum Anspruch auf ihre Witwenpension aus erster Ehe.

Seither kam es zu elf weiteren Eheschließungen zwischen der Steirerin und dem Mann. Im November 2019 kam es schließlich zur zwölften Scheidung. Jedes Mal gab das Paar an, dass es zu "unheilbaren Zerrüttungen" aufgrund des Berufs des Mannes als Fernfahrer kam – dieser ist jedoch seit 15 Jahren in der Pension.

Frau zog gegen PVA vor Gericht

Bis zur letzten Scheidung 2019 wurde der Frau durch die Pensionsversicherungsanstalt die Witwenpension und nach jeder erneuten Heirat eine Abfertigung ausbezahlt. Die PVA weigerte sich jedoch seit dem jüngsten Ehe-Aus die wiederaufgelebte Pension zu gewähren, verwies auf eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts.

Die Steirerin sah darin jedoch kein Vergehen und zog schließlich vor Gericht. Das Erstgericht wies die Klage der Frau ab und erklärte, dass "die Ehe der Klägerin und H* nie unheilbar zerrüttet war und die Verehelichungen bzw. Scheidungen aus einem anderen Grund erfolgten".

OGH bestätigt Urteil

Die Frau akzeptierte das Urteil jedoch nicht und zog vor den Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte im März jedoch das Urteil des Erstgerichts und hielt fest, dass die Vorgangsweise der Klägerin in den letzten 14 Jahren rechtsmissbräuchlich gewesen ist.

"Die wiederholte Heirat und anschließende Scheidung vom selben Gatten ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe nie zerrüttet war und die Scheidungen nur deshalb erfolgten, um einen Anspruch auf Witwenpension zu begründen", heißt es im Urteil.

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