Oberösterreich

Frau im Krankenstand gekündigt, AK erkämpfte 5.500 Euro

Eine Zahnarzt-Helferin war am Boden zerstört: Ausgerechnet im Krankenstand wurde ihr nahegelegt, zu kündigen. Die AK half der Frau aus der Patsche.

Tobias Prietzel
Krank und auch noch unter Druck gesetzt: Die Zahnarzt-Helferin war verzweifelt. (Symbolbild)
Krank und auch noch unter Druck gesetzt: Die Zahnarzt-Helferin war verzweifelt. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Die Betroffene aus dem Bezirk Steyr-Land war seit einem halben Jahr bei der Medizinerin beschäftigt. Als sie krank wurde, meldete sie das umgehend ihrer Arbeitgeberin. Als Beleg schickte sie die mehrwöchige Krankschreibung.

Dann fiel die Frau aus allen Wolken: Schon am ersten Tag ihres Krankenstandes wurde ihr nahegelegt, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen.

Das Ganze sollte rückwirkend mit dem letzten Arbeitstag, als sie noch gesund war, erfolgen. Die Zahnärztin wollte die Helferin ködern, dass sie dann keine weitere Krankschreibung brauche und "sie keinen Stress mehr hätte".

Böse Überraschung

Darauf stieg die Frau aber nicht ein. Sie wurde schließlich einfach am Telefon gekündigt. Dann die böse Überraschung: Die Beschäftigte erhielt eine schriftliche Bestätigung, wonach sie das Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst habe. Sie ließ sich das nicht gefallen und wandte sich an die Bezirksstelle Steyr der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Die Intervention der Experten war erfolgreich. Die Frau erhielt letztendlich eine Kündigungsentschädigung: Sie bekam insgesamt 5.500 Euro für zehn Wochen nachbezahlt.

Mann verlor Bein, sollte keine Pension erhalten

Die AK brachte einen besonders tragischen Fall vor Gericht: Einem Mann musste nach einem Arbeitsunfall der rechte Unterschenkel amputiert werden. Obwohl vertraglich vereinbart, verweigerte die Versicherung aber die Zahlung der Unfall-Pension.

Nach einem langen Hin und Her wurde dem Mann schließlich eine lebenslange Pension von 1.900 Euro zugesprochen. Zusätzlich erhielt er eine Nachzahlung von mehr als 120.000 Euro.

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