Oberösterreich

Frau geschlagen – "Wusste nicht, dass das verboten ist"

Ein 40-Jähriger soll seine Familie verprügelt haben. Als er verhaftet wurde, war er erstaunt: "Ich wusste nicht, dass das in Österreich verboten ist."

Heute Redaktion
Der 40-jährige Afghane stand am Dienstag in Wels vor Gericht. Er soll seine Frau und Söhne geschlagen haben. Ein Urteil wird für Dienstag noch nicht erwartet.
Der 40-jährige Afghane stand am Dienstag in Wels vor Gericht. Er soll seine Frau und Söhne geschlagen haben. Ein Urteil wird für Dienstag noch nicht erwartet.
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Dem 40-jährigen Afghanen aus Regau (Bezirk Vöcklabruck) dürfte das österreichische Rechtssystem ziemlich egal gewesen sein – bis die Handschellen klickten. "Ich wusste nicht, dass das in Österreich verboten ist", so der Mann über seine Attacken. Am Dienstag musste er trotzdem auf der Anklagebank am Gericht in Wels Platz nehmen.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm fortgesetzte Gewaltausübung, Vergewaltigung, gefährliche Drohung und Körperverletzung vor. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Der Mann wurde auch schon zuvor straffällig. In Ungarn saß er für zwei Jahre im Gefängnis. 2017 bekam er einen positiven Asylstatus. 

Seine 16- und 18-jährigen Söhne habe er regelmäßig geschlagen und mit Holzstöcken und Ladekabeln traktiert sowie getreten, wirft ihm die Anklage vor. Die Teenager hatten sichtbare blaue Flecken und Schürfwunden, sagte die Anklagevertreterin.

Vor der Polizei gaben die beiden Jugendlichen damals an: "Er hat uns immer nur auf Arme, Beine und den Rücken geschlagen, nie aber ins Gesicht, damit man die Verletzungen nicht sieht."

"Er hat uns immer nur auf Arme, Beine und den Rücken geschlagen, nie aber ins Gesicht, damit man die Verletzungen nicht sieht", sagten die beiden Jugendlichen damals vor der Polizei aus.
Der Prozess fand im Schurgerichtssaal 22 am Landesgericht Wels statt.
Der Prozess fand im Schurgerichtssaal 22 am Landesgericht Wels statt.
"Heute"

Seiner Ehefrau soll es noch schlimmer ergangen sein: Laut Staatsanwältin habe er ihr 2015 mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sie vier Mal vergewaltigt und ihr 2021 mit dem Umbringen gedroht. "Ich bringe dich um und gehe mit den Kindern in den Iran oder nach Afghanistan", habe er laut der Afghanin damals gesagt. 

Zugegeben hat der Angeklagte nur, seiner Frau 2015 auf die Nase geschlagen zu haben. Vergewaltigt habe er sie aber nie. Und auch seine Kinder habe er nie verprügelt. "Ich hatte oft verbale Auseinandersetzungen mit ihnen, weil ich nicht wollte, dass sie auf die schiefe Bahn geraten", sagte der vierfache Vater. 

"Ich hatte oft verbale Auseinandersetzungen mit ihnen, weil ich nicht wollte, dass sie auf die schiefe Bahn geraten", sagte der vierfache Vater.

Aber gewalttätig sei er ihnen gegenüber nicht geworden. Er habe seinem 16-jährigen Sohn lediglich einmal einen Klaps auf die Schulter gegeben.

Aufgeflogen ist der Fall, als eine Lehrerin beim 16-Jährigen Verletzungen bemerkt hatte. Sie verständigte umgehend die Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck. Seit 2022 wurde die Familie deshalb von Mitarbeitern der Stelle unterstützt.

An den Psychologen und Sozialarbeitern der BH ließ der Mann kein gutes Haar. Diese hätten seine Frau vielmehr unter Druck gesetzt, zur Polizei zu gehen. Mittlerweile leben die Eheleute wieder zusammen.

Zu Mittag war der Prozess noch im Gange. Die beiden Söhne, die Frau und weitere Zeugen werden noch gehört. Mit einem Urteil ist am Dienstag noch nicht zu rechnen. Für den Afghanen gilt die Unschuldsvermutung. Dem Mann drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Vergewaltigung nach Osterfest – 22-Jähriger gesteht alles

In der Nacht auf Ostermontag passierte in der kleinen Ortschaft Großstübing, einer Katastralgemeinde von Deutschfeistriz (Bezirk Graz-Umgebung), das Undenkbare: Ein Mann fiel um 1.35 Uhr früh über eine junge Frau, die gerade von einer Oster-Feier auf dem Nachhauseweg war, her.

Der Beschuldigte wurde aufgrund einer gerichtlich bewilligten, mündlichen Anordnung der Staatsanwaltschaft Graz festgenommen. "Aufgrund der erdrückenden Beweislage verantwortete sich der Beschuldigte zur Tat umfassend geständig", so die Exekutive.

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