Arbeiterkammer muss helfen

Frau freut sich auf Gewinn, erlebt böse Überraschung

Sie fielen aus allen Wolken: Zwei Frauen wurden fette Gewinne versprochen. Stattdessen flatterten üppige Rechnungen ins Haus. Die AK schritt ein.

Oberösterreich Heute
Frau freut sich auf Gewinn, erlebt böse Überraschung
Zuerst den Mund wässrig gemacht, dann viel Geld verlangt: Eine Oberösterreicherin fiel aus allen Wolken. (Symbolbild)
Getty Images

Es gebe eine Reise zu gewinnen, wurde Frau G. am Telefon der Mund wässrig gemacht. Was im Gespräch nur schwer verständlich erwähnt wurde: eine Zeitschrift. Aber: Ein Abo wollte die Betroffene nie abschließen.

Als das Magazin "Freizeit Revue" in ihrem Postkasten lag, wandte sie sich an die Firma. Die Mühlviertlerin machte deutlich, dass sie keine Belieferung will. Sie stornierte und schickte alles zurück.

Das Unternehmen ließ sich davon nicht beeindrucken: Mehrere Mahnungen folgten. G. verlangte eine Aufnahme des Telefonats. Darin war erst nach mehrfachem Abspielen etwas von der angeblichen Bestellung zu verstehen.

"Feinschmecker" nie gesehen

Frau B. hatte fast die gleichen schlimmen Erleb­nisse: ein uner­wünschter Anruf, ein Reise-Gewinnspiel, der vermeintliche Abschluss eines Abos. Die angeblich bestellte Zeitung "Der Fein­schmecker" erhielt sie nie oder tat sie möglicher­weise als Werbung ab und warf sie un­gesehen in den Papierkorb.

Auch die Welserin legte Ein­spruch ein, weil sie keine ausreichenden Informationen über ihr Widerrufsrecht erhalten hatte. Sie erhielt nicht nur weiter Mahnungen, sondern auch die An­kündigung eines negativen Eintrags im Schuldnerverzeichnis. Dadurch wäre ihr mangelnde Zahlungs­fähigkeit zu­geschrieben worden.

Die recht­lichen Argumente und Inter­ventionen der Konsumenten­schützer blieben ungehört. Die schon seit einigen Jahren praktizierte aggressive Vor­gehens­weise hat System, warnen die Experten.

Geltendes Recht egal

Der Firma ist geltendes Recht offen­sichtlich egal. Sie beruft sich darauf, dass beim Telefonat ein münd­licher Vertrag ab­geschlossen worden sei. Das erschwert die Angelegenheit: Denn die beiden Frauen können gegen die unberechtigte Forderung eigentlich nichts unter­nehmen.

Sie müssen darauf vertrauen, dass das Gericht eine allfällige Klage abweist. Die AK hat ihnen Rechtsschutz­deckung zugesichert. Bei allem Ärger, den sie schon haben, müssen die Betroffenen im Fall einer Klage damit wenigstens keine Kosten fürchten.

Tipps der Arbeiterkammer:

  • Erhält man einen uner­betenen Werbe­anruf, lässt man sich am besten erst gar nicht auf ein Gespräch ein. Am besten erstattet umgehend man Anzeige bei der Fernmelde­behörde.
  • Hat man telefonisch einen Vertrag abgeschlossen, muss man schriftlich über Widerrufs­rechte informiert werden und ein entsprechendes Formular erhalten. Der Rücktritt sollte nachweislich, also etwa per Einschreiben), erklärt werden.

Wer auch Probleme hat, kann sich an den AK-Konsumentenschutz  wenden: [email protected].

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    Helmut Graf

    Auf den Punkt gebracht

    • Zwei Frauen wurden telefonisch fette Gewinne versprochen, erhielten jedoch stattdessen unerwünschte Zeitschriftenabonnements und daraufhin Mahnungen
    • Trotz Einspruchs und rechtlicher Unterstützung durch die Arbeiterkammer (AK) bleibt die Situation schwierig, da die Firmen auf mündliche Verträge pochen und geltendes Recht ignorieren
    red
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