Arbeiterkammer muss helfen
Frau freut sich auf Gewinn, erlebt böse Überraschung
Sie fielen aus allen Wolken: Zwei Frauen wurden fette Gewinne versprochen. Stattdessen flatterten üppige Rechnungen ins Haus. Die AK schritt ein.
Es gebe eine Reise zu gewinnen, wurde Frau G. am Telefon der Mund wässrig gemacht. Was im Gespräch nur schwer verständlich erwähnt wurde: eine Zeitschrift. Aber: Ein Abo wollte die Betroffene nie abschließen.
Als das Magazin "Freizeit Revue" in ihrem Postkasten lag, wandte sie sich an die Firma. Die Mühlviertlerin machte deutlich, dass sie keine Belieferung will. Sie stornierte und schickte alles zurück.
Das Unternehmen ließ sich davon nicht beeindrucken: Mehrere Mahnungen folgten. G. verlangte eine Aufnahme des Telefonats. Darin war erst nach mehrfachem Abspielen etwas von der angeblichen Bestellung zu verstehen.
"Feinschmecker" nie gesehen
Frau B. hatte fast die gleichen schlimmen Erlebnisse: ein unerwünschter Anruf, ein Reise-Gewinnspiel, der vermeintliche Abschluss eines Abos. Die angeblich bestellte Zeitung "Der Feinschmecker" erhielt sie nie oder tat sie möglicherweise als Werbung ab und warf sie ungesehen in den Papierkorb.
Auch die Welserin legte Einspruch ein, weil sie keine ausreichenden Informationen über ihr Widerrufsrecht erhalten hatte. Sie erhielt nicht nur weiter Mahnungen, sondern auch die Ankündigung eines negativen Eintrags im Schuldnerverzeichnis. Dadurch wäre ihr mangelnde Zahlungsfähigkeit zugeschrieben worden.
Die rechtlichen Argumente und Interventionen der Konsumentenschützer blieben ungehört. Die schon seit einigen Jahren praktizierte aggressive Vorgehensweise hat System, warnen die Experten.
Geltendes Recht egal
Der Firma ist geltendes Recht offensichtlich egal. Sie beruft sich darauf, dass beim Telefonat ein mündlicher Vertrag abgeschlossen worden sei. Das erschwert die Angelegenheit: Denn die beiden Frauen können gegen die unberechtigte Forderung eigentlich nichts unternehmen.
Sie müssen darauf vertrauen, dass das Gericht eine allfällige Klage abweist. Die AK hat ihnen Rechtsschutzdeckung zugesichert. Bei allem Ärger, den sie schon haben, müssen die Betroffenen im Fall einer Klage damit wenigstens keine Kosten fürchten.
Tipps der Arbeiterkammer:
- Erhält man einen unerbetenen Werbeanruf, lässt man sich am besten erst gar nicht auf ein Gespräch ein. Am besten erstattet umgehend man Anzeige bei der Fernmeldebehörde.
- Hat man telefonisch einen Vertrag abgeschlossen, muss man schriftlich über Widerrufsrechte informiert werden und ein entsprechendes Formular erhalten. Der Rücktritt sollte nachweislich, also etwa per Einschreiben), erklärt werden.
Wer auch Probleme hat, kann sich an den AK-Konsumentenschutz wenden: [email protected].
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Zwei Frauen wurden telefonisch fette Gewinne versprochen, erhielten jedoch stattdessen unerwünschte Zeitschriftenabonnements und daraufhin Mahnungen
- Trotz Einspruchs und rechtlicher Unterstützung durch die Arbeiterkammer (AK) bleibt die Situation schwierig, da die Firmen auf mündliche Verträge pochen und geltendes Recht ignorieren