Mehr als 100.000 Euro erkämpft

Flug ausgefallen? So schnell bekommst du 600 Euro

Sommerzeit ist Reisezeit und leider vielfach Grund für Ärger. Tausende Kunden haben sich an die AK gewandt. Die weiß, was einem tatsächlich zusteht.

Oberösterreich Heute
Flug ausgefallen? So schnell bekommst du 600 Euro
Verspätung oder gar Storno: Flugreisen enden für Urlauber immer wieder mit bösen Überraschungen. (Symbolbild)
Denise Auer

Beschwerdebilanz am Ende der großen Urlaubszeit. Eine Menge Arbeit hatten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich in den vergangenen Wochen: Rund 3.800 Konsumenten mit Reiseproblemen suchten Hilfe.

Der leichte Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf die vielen Anfragen rund um die FTI-Pleite zurückzuführen. Die mit Abstand meisten Beschwerden betrafen aber Schwierigkeiten mit Flügen, gefolgt von Stornos, Mängeln und Querelen mit Online-Portalen.

Darauf haben Reisende Anspruch

  • Bei Verspätungen (je nach Flugdistanz zwei, drei oder vier Stunden) kann man von der Fluglinie Betreuungsleistungen verlangen: etwa Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls auch eine Hotelübernachtung.
  • Ab fünf Stunden Verspätung hat man das Recht auf eine teilweise Rückerstattung der Ticketkosten oder auf einen Ersatzflug.
  • Landen Kunden mehr als drei Stunden zu spät am Zielflughafen, können sie auf eine Ausgleichszahlung von der ausführenden Airline pochen. Die Voraussetzung: Antritt des Fluges in einem EU-Staat oder Durchführung von einer europäischen Gesellschaft in einem EU-Land. Die Entschädigung beträgt bis zu 600 Euro. Hin- und Rückflug werden dabei gesondert betrachtet.
  • Keine Ausgleichszahlung gibt es, wenn die Verspätung oder Annullierung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu zählen etwa schlechte Witterung oder eine Sperre des Flughafens.
  • Erfährt man bereits Wochen vor der Reise von einer Flugänderung, muss man das nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.
  • Bei Überbuchung oder Annullierung haben Urlauber neben der Ausgleichszahlung auch Anspruch auf den schnellstmöglichen Transport an das ursprüngliche Flugziel. Dann können sie auch einen späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den Rücktritt erklären und den Preis zurückfordern.

Das gilt bei Pauschalreisen

Ansprüche gegenüber der Fluglinie gelten übrigens auch bei Pauschalreisen. Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden kann man alternativ vom Veranstalter eine Preisminderung verlangen. Doch Vorsicht: Diese fällt meist niedriger aus als die Ausgleichszahlung, die man gegenüber der Airline geltend machen kann.

Bei Flugverspätungen im Zuge eines Pauschalangebots ist ein Rücktritt von der Flugbuchung nicht anzuraten. Man sollte sich dann unbedingt sofort an den Reiseveranstalter wenden, betonen die AK-Experten.

Mehr als 100.000 Euro erkämpft
Es passiert immer wieder: Airlines beantworten Reklamationen nicht oder weisen berechtigte Entschädigungsansprüche ab. Dann setzt die Arbeiterkammer die Rechte der Reisenden in Kooperation mit dem Portal FairPlane durch – wenn nötig auch gerichtlich.
Heuer haben bereits 127 Konsumenten und ihre Begleitpersonen einen Gesamtbetrag von 104.220 Euro erhalten. Das entspricht einer durchschnittlichen Zahlung von 820 Euro.

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    Weingartner-Foto / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • In der Sommerreisezeit haben sich rund 3.800 Konsumenten mit Reiseproblemen an die Arbeiterkammer Oberösterreich gewandt, wobei die meisten Beschwerden Flugverspätungen betrafen
    • Die AK-Experten raten, bei Flugverspätungen im Rahmen von Pauschalreisen sofort den Reiseveranstalter zu kontaktieren, da eine Preisminderung durch den Veranstalter meist geringer ausfällt als die Ausgleichszahlung der Airline
    red
    Akt.