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Frau erlöst ihren Hund gleich selbst mit der Pistole
Um ihren Hund nicht mehr weiter leiden zu lassen, erschoss eine Frau diesen mit einer Pistole. Dafür wurde die Dame nun per Strafbefehl verurteilt.
Für ein unheilbar krankes, schwer verletztes oder schwaches Haustier bleibt als letzte Lösung oft nur noch das Einschläfern. In der Schweiz wird dies von einem Tierarzt oder einer Tierärztin durchgeführt. Eine 56-jährige Frau aus dem Kanton St. Gallen wollte die Sache selbst in die Hand nehmen und ihren Hund, der krank war, von seinem Leiden erlösen. Anfang Mai nahm sie in ihrer Wohnung ihre Selbstladepistole der Marke SIG zur Hand und ging in den Keller. Der Hund befand sich bereits im Kellerabteil.
"Mit der geladenen Pistole trat sie zum Hund hin, gab ihm einen Kuss auf die Stirn und erschoss ihn mit einem aufgesetzten Schuss in die Stirn", schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, den die 56-Jährige Ende Juli erhielt. Der Hund war sofort tot. "Die Frau tat dies, um den kranken Hund von seinem Leiden zu erlösen", heißt es im Strafbefehl weiter. Vor der Schussabgabe betäubte die St. Gallerin ihren Hund nicht.
Die 56-Jährige besaß neben der Selbstladepistole auch noch eine Kalaschnikow, eine weitere Pistole, eine Schlagrute sowie diverse Patronen und Munition. Die Waffen hatte sie geerbt und besass, ausser für die SIG, keinen Waffenschein oder keine Berechtigung.
Das ist die Strafe
Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach die 56-Jährige Ende Juli der Übertretung des Tierschutzgesetzes sowie der Übertretung des Waffengesetzes schuldig. Die St. Gallerin wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à je 50 Euro (total 1.500 Euro) verurteilt. Diesen Betrag muss sie nur bezahlen, wenn sie innert zwei Jahren erneut straffällig wird.
Hingegen muss die Frau eine Busse und weitere Gebühren und Auslagen von insgesamt circa 1.650 Euro bezahlen. Die beschlagnahmte Selbstladepistole wird verwertet; das beschlagnahmte Sturmgewehr wird der Kantonspolizei St. Gallen zur Überprüfung übergeben. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Das sagt der Schweizer Tierschutz
"Im Kanton St. Gallen gibt es Tierärzte, die die Euthanasie auch im Rahmen der Familie zu Hause anbieten", sagt Julika Fitzi, Leiterin Fachstellen Tierversuche und tierärztliche Beratungsstelle vom Schweizer Tierschutz STS auf Anfrage. Die Euthanasie dürfe nur von einem Tierarzt oder einer Tierärztin durchgeführt werden. "Das dafür benötigte Medikament kann nicht in einer Apotheke gekauft werden", so Fitzi weiter.
Eigenes Erschießen eines Haustieres sei laut Tierschutzverordnung verboten. "Es gibt Vorschriften zum fachgerechten Töten eines Tieres", sagt Fitzi. Auch das Töten eines Tieres mittels einer Überdosis Medikamente sei nicht erlaubt. "Wir raten dringend davon ab. Für das Tier ist es ein schlimmer Todeskampf." Wie oft dies tatsächlich gemacht wird, ist dem Tierschutz nicht bekannt.