Eine Supermarkt-Kundin war sich nicht sicher, ob sie den drei Jahre alten Fisch zubereiten soll (Symbolfoto).
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Große Verwirrung nach Fischkauf in Österreich! Der Verein für Konsumenteninformation veröffentlichte eine Frage einer Frau. Sie wunderte sich demnach über das Etikett, das auf einem gekauften Tiefkühlfisch angebracht wurde. Der Fisch ist laut Datum am Produkt bereits über drei Jahre alt.
"Hersteller dürfen Fisch nach so langer Zeit verkaufen"
"Letztens kaufte ich gefrorenen Wildlachs. Erst bei der Zubereitung fiel mir das Datum des Einfrierens auf: 1.7.2021. Ist es zulässig im Handel Fischfilets drei Jahre nach dem Einfrieren zu verkaufen?", fragte sich die Supermarkt-Kundin.
Laut dem Verein für Konsumentenschutz dürfen Hersteller den Fisch nach einer so langen Zeit verkaufen. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass dieser qualitativ in Ordnung und nicht gesundheitsschädlich ist.
Verein klärt auf: "Datum muss angegeben werden"
Der Verein führt weiter aus, dass Tiefkühl-Fisch grundsätzlich sofort nach dem Fang filetiert und tiefgefroren oder zunächst nur geköpft, ausgenommen und anschließend tiefgefroren wird. In diesem Fall muss er später an Land wieder aufgetaut, filetiert und erneut eingefroren werden. Das doppelte Einfrieren muss laut VKI nicht auf der Verpackung angeführt werden.
"Wie viel Zeit seit dem Fang vergangen ist, erfahren die Kunden nur durch freiwillige Informationen der Hersteller. Seit Inkrafttreten der EU-Lebensmittelinformationsverordnung muss aber das Datum des ersten Einfrierens angegeben werden. Dies gilt allerdings nur für unverarbeitete tiefgefrorene Fischereiprodukte, nicht etwa für Schlemmerfilets", so der VKI.
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Konsumenten können sich an Hersteller wenden
Nichtsdestotrotz muss der Hersteller garantieren können, dass die typischen Eigenschaften des Produktes (Geruch, Geschmack, Aussehen etc.) bis Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) erhalten bleiben und das Lebensmittel sicher ist.
"Fettreicher Fisch darf nicht vor Ablauf des MHD ranzig werden oder andere Qualitätseinbußen aufweisen. Sollten sich beim Verzehr schlussendlich doch geschmackliche Veränderungen bemerkbar machen, können sich Konsumenten an die für ihr Bundesland zuständige Lebensmittelaufsicht oder direkt an den Hersteller wenden", heißt es abschließend.
Laut Robert Albrecht, Pressesprecher der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ist der angesprochene Fall äußerst ungewöhnlich: "Hinsichtlich der Haltbarkeit von tiefgefrorenem Fisch ist der Hersteller verpflichtet, beispielsweise auf Basis von Testreihen, ein verbindliches Mindesthaltbarkeitsdatum festzulegen, das sowohl für die Lagerung als auch den Verkauf maßgeblich ist. In der Regel liegt dieses unter einem Jahr."
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WKÖ ist sich sicher: "Absolute Ausnahme"
Bei Produkten im Lebensmittelhandel handelt es sich laut der WKÖ um sogenannte "schnelldrehende Waren". Artikel wie Lachsfilets werden nur für kurze Zeit im Regal- oder Kühlbereich gelagert. Die Filialen werden teilweise mehrmals täglich mit frischer Lage beliefert, Platz für Lagerflächen gibt es in den Filialen kaum.
Außerdem werden die Produkte laut Albrecht routinemäßig streng überwacht: "Aus diesem Grund ist es äußerst unwahrscheinlich, dass ein Produkt über einen so langen Zeitraum unbemerkt in einer Filiale verbleibt. Es liegt also nahe, dass der angesprochene Fall eine absolute Ausnahme darstellt."