Scheidung war die Folge

Frau darf nicht arbeiten – Ehemann muss für Sex zahlen

Die Frau lebte "wie in einem Gefängnis", ihr Ehemann musste für den Sex bezahlen. Das Paar ließ sich scheiden. Aber wer ist Schuld?

Wien Heute
Frau darf nicht arbeiten – Ehemann muss für Sex zahlen
Eine Türkin fühlte sich in ihrer Ehe "wie in einem Gefängnis", ließ sich daher scheiden (Symbolbild).
Getty Images

Weil ihr Ehemann – ein gebürtiger Österreicher – sie mit "Abscheu" behandelte, ihr verbot, einer Arbeit nachzugehen und damit auch ihre Integration verhinderte und zudem mit anderen Frauen flirtete, wollte eine gebürtige Türkin die Scheidung – aus überwiegendem Verschulden ihres Mannes. Doch auch er sparte nicht mit Vorwürfen: So musste er nach eigenen Angaben für den Sex mit seiner Ehefrau bezahlen. Die Frage, wer nun Schuld an der Scheidung hat, bleibt strittig.

Das Paar heiratete 2012 in der Türkei, danach zog die Frau nach Wien-Donaustadt zu ihrem Mann. Doch die Ehe erwies sich für die Frau alles andere als erfreulich: Der Mann und seine Eltern hätten sie laufend kontrolliert und darauf hingewirkt, dass sie kaum Kontakt zu ihrer Familie habe. Sie habe "wie in einem Gefängnis gelebt", beklagte die dreifache Mutter.

Mann verbot seiner Frau Berufstätigkeit

Zudem habe ihr der Mann eine ihren Wünschen entsprechende Berufstätigkeit verboten, ihr nur eine Arbeit in seinem Imbissstand erlaubt und ihr kein Wirtschafts- oder Taschengeld, sondern nur sporadisch Beträge von etwa 50 Euro überlassen. Daher nahm sie sich manchmal – ohne den Mann zu fragen – Bargeld aus seiner Geldbörse.

Der Wiener habe seine Frau regelmäßig ordinär beschimpft und ihr sonst kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Weiters habe er sie auch wegen ihres Aussehens abgewertet, vor ihr auf den Boden gespuckt, um seiner Abscheu Ausdruck zu verleihen, und ihr einmal folgende Kurznachricht geschrieben: "Ich schwöre, ich bringe dich um, ich drehe gerade durch." Auch seine Eltern hätten sich bedrohlich und aggressiv verhalten.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com

    Wiener flirtete mit anderen Frauen

    Aufgrund fehlender Unterstützung des Mannes und der Kontrolle und Unterdrückung durch ihn und seine Familie habe sie sich in Österreich nicht integrieren können, was zu einer depressiven Stimmung geführt habe, beanstandete die Wahl-Wienerin. Zudem habe er ihr finanzielle Vorteile nur gegen Geschlechtsverkehr angeboten.

    Auch mit der Treue soll es der Wiener nicht allzu genau genommen haben: Im September 2021 habe er einer fremden Frau Kurznachrichten mit "Kuss-Smileys" und "Rosen-Emojis" geschickt und geschrieben, dass er gerne mit ihr kuscheln würde. Drei Monate später soll er eine andere Frau per SMS gefragt haben, ob sie mit ihm auf Urlaub fahren wolle und wie sie zu einer "offenen Beziehung" stehe, mit ihr über gemeinsame Kinder fantasiert und ihr mitgeteilt, dass ihre Lippen "heiß" aussähen.

    Sie wollte Geld für Sex

    Als die Frau davon erfuhr, sei für sie der "letzte Funke Liebe weg gewesen". Für sie war somit klar, dass ihr Mann das überwiegende Verschulden an der Scheidung trifft. Das sah dieser aber ganz anders: Er warf ihr vor, sie habe sich in Österreich nicht integriert, sei entgegen seinem Wunsch nicht arbeiten gegangen und habe sich nicht um den Haushalt und die Kinder gekümmert, sondern sei lieber ausgegangen und habe übermäßig Alkohol konsumiert.

    Sie habe grundlos mit der Familie des Mannes gestritten, ihm mehrfach Geldbeträge von jeweils rund 1.000 Euro gestohlen, mit seiner Schwester einen Seifenhandel begonnen, ohne ihn davon zu informieren, den Geschlechtsverkehr ohne finanzielle Gegenleistung verweigert und grundlos eine Wegweisung des Mannes aus der Ehewohnung erwirkt.

    Keine Rücksicht auf sein Wohlbefinden

    Zudem habe sie keine Rücksicht auf sein Wohlbefinden genommen und einmal einen Besuch bei Bekannten in den Niederlanden durchgesetzt, obwohl er Zahnschmerzen gehabt habe. Sie sei ihm zunehmend mit Interesselosigkeit begegnet.

    Für beide war klar, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Doch in der Schuldfrage wurden sich die beiden Parteien (und auch die Gerichte) nicht einig: Das Bezirksgericht Donaustadt schied die Ehe aus Verschulden beider Parteien, das überwiegende Verschulden treffe aber den Mann. Dieser ging daraufhin in Berufung und bekämpfte beinahe alle zu seinem Nachteil getroffenen Feststellungen. Doch das Berufungsgericht, das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen, bestätigte das erste Urteil.

    Verschuldensfrage für Unterhalt relevant

    Die Causa ging schließlich an den Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser verwies die Sache wieder zurück ans Landesgericht. Denn dieses habe nicht genau genug geprüft. Der Mann habe fast alle Feststellungen bekämpft, die für ihn negativ seien. Falls diese anders ausfallen, könne sich dies auf die Verschuldensfrage auswirken. Und diese ist wiederum für die Höhe des Unterhalts relevant.

    Sollten sich die negativen Feststellungen aber bewahrheiten, stelle dies eindeutig eine Eheverfehlung dar. Schon allein die fehlende Unterstützung der Frau bei ihrer Integration, das Verbot einer Berufstätigkeit und kein Wirtschafts- oder Taschengeld seien schwerwiegend.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine gebürtige Türkin forderte die Scheidung von ihrem österreichischen Ehemann, da er sie mit Abscheu behandelte, ihr die Berufstätigkeit verbot und sie finanziell kontrollierte.
    • Der Mann behauptete hingegen, sie habe sich nicht integriert und sei ihm gegenüber gleichgültig gewesen; die Gerichte entschieden letztlich, dass das überwiegende Verschulden beim Mann liege, was für den Unterhalt relevant ist.
    red
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