Prozess in Ried

Frau (26) machte "aus Spaß" Hitler-Gruß in Braunau

Zwei Schwestern standen am Montag in Ried vor Gericht. Sie wurden am 20. April vor Hitlers Geburtshaus bei fragwürdigen Handlungen erwischt.

Oberösterreich Heute
Frau (26) machte "aus Spaß" Hitler-Gruß in Braunau
Vor dem Geburtshaus kommt es immer wieder zu Straftaten nach dem Verbotsgesetz.
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Hitler-Gruß und weiße Rosen – ausgerechnet am Geburtstag des Diktators: Zwei deutsche Staatsbürgerinnen mussten sich heute wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Landesgericht Ried verantworten.

Polizei erwischte Quartett auf frischer Tat

Wie berichtet fuhren die Schwestern (24, 26) mit ihren Lebensgefährten (29, 31) am 20. April nach Braunau. Vor dem Geburtshaus des Diktators wurden sie von der Polizei bei fragwürdigen Handlungen erwischt.

Die Gruppe soll das Datum ihres Ausflugs bewusst gewählt haben. Die 26-Jährige soll vor dem Haus für ein Foto posiert haben. Dabei hob sie laut Anklage den rechten Arm und imitierte einen Hitler-Bart. Ihre Schwester soll vorgehabt haben, weiße Rosen auf der Fensternische abzulegen.

Das wurde aber von der Polizei verhindert. Rund um das markante Datum finden jedes Jahr Schwerpunktaktionen der Exekutive in Braunau statt. Insbesondere vor dem Geburtshaus kommt es immer wieder zu Straftaten nach dem Verbotsgesetz.

Rundgang in KZ

Bei der Vernehmung zeigten sich die jungen Erwachsenen zwar geständig. Den Gruß habe die Frau aber nicht ernst gemeint – es sei "ein Spaß" gewesen. Was die Polizei auf dem Handy der 26-Jährigen fand, ließ allerdings anderes vermuten: Ein Chatverlauf mit den anderen Beteiligten, in dem Nachrichten und Bilder mit Bezug zum Nationalsozialismus verschickt wurden.

Den Schwestern drohte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Am frühen Nachmittag fiel dann die Entscheidung: "Es wurde diversionell erledigt", so Stefan Kiesl vom Landesgericht Ried gegenüber "Heute". Die beiden Angeklagten müssen einen Rundgang im KZ Mauthausen machen, "dann wird das Verfahren vorläufig eingestellt", so Kiesl.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Zwei deutsche Schwestern standen in Ried vor Gericht, weil sie am 20. April vor dem Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau fragwürdige Handlungen begangen hatten, darunter das Zeigen des Hitlergrußes und das Posieren mit einem falschen Bart.
    • Obwohl sie behaupteten, es sei "aus Spaß" gewesen, fanden die Ermittler belastende Chatverläufe auf dem Handy der 26-Jährigen.
    • Das Gericht entschied, dass die Angeklagten einen Rundgang im KZ Mauthausen machen müssen, woraufhin das Verfahren vorläufig eingestellt wird.
    red
    Akt.