"Endgültig gescheitert"

FPÖ gewinnt vor Gericht! Russland-Maulkorb für die ÖVP

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Die ÖVP muss Vorwürfe zu Russland-Nähe der FPÖ widerrufen und darf so etwas künftig nicht mehr sagen.

Newsdesk Heute
FPÖ gewinnt vor Gericht! Russland-Maulkorb für die ÖVP
FPÖ-Chef Herbert Kickl – die Blauen setzten sich mit Klage gegen ÖVP-Behauptungen durch.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Die FPÖ habe für Anträge im Nationalrat Geld aus Russland genommen, lasse sich vom Ausland beeinflussen – diese Vorwürfe hatte die ÖVP in Aussendungen im Vorjahr erhoben und damit großen Wirbel ausgelöst.

Die Blauen klagten prompt und bekamen nun per Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) auch in der dritten Instanz Recht. Die ÖVP muss die entsprechenden Aussagen widerrufen und darf solche Behauptungen nicht mehr tätigen. Das Thema "Russland-Nähe der FPÖ" ist für die Schwarzen also künftig in der Öffentlichkeit tabu. 

ÖVP blitzte mit Berufung ab

Zuvor hatten schon das Handels- und das Oberlandesgericht Wien so geurteilt. Die ÖVP hatte daraufhin Berufung beim OGH gegen das Urteil des Oberlandesgerichts eingelegt und ist damit jetzt abgeblitzt. Der OGH-Beschluss liegt "Heute" vor.

"Alle Verfahren im Zusammenhang mit den Russland-Vorwürfen sind nun rechtskräftig zu Gunsten der FPÖ beziehungsweise ihrer Funktionäre beendet", erklärt FPÖ-Anwalt Christoph Völk.

Das ,Dirty Campainging‘ der Volkspartei ist damit endgültig gescheitert
Christian Hafenecker
FPÖ-Generalsekretär

"Das 'Dirty Campaining' der Volkspartei ist damit endgültig gescheitert", triumphiert FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker. "Wir lassen uns weder von Russland noch von anderen Staaten in unserer Politik beeinflussen."

Man sei froh, das nun auch schwarz auf weiß zu haben "um uns gegen die unqualifizierten Vorwürfe der Russland-Nähe auch juristisch wehren zu können", so Hafenecker zu "Heute".

Auf den Punkt gebracht

  • Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die ÖVP Vorwürfe bezüglich der Russland-Nähe der FPÖ widerrufen und solche Behauptungen in Zukunft unterlassen muss
  • Die FPÖ hatte wegen der Aussagen der Schwarzen aus dem Vorjahr Klage eingereicht
  • Die ÖVP startete mit ihrer Berufung beim OGH und muss die entsprechenden Aussagen nun zurückziehen

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