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Flugverspätung: Condor zahlt nach AK-Intervention
Fast zwei Jahre nach einer neunstündigen Verspätung auf einem Flug von Deutschland in die Türkei hat sich die deutsche Fluglinie Condor bereit erklärt, den Fluggästen eine Entschädigung zu zahlen. Ein langer Kampf der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich war voraus gegangen.
Ein Condor-Flieger sollte Reisende, darunter 14 Österreicher, im Sommer 2013 von München nach Antalya bringen. Die Maschine startete, wurde aber wegen eines technischen Defekts nach Frankfurt umgeleitet. Dort mussten die Passagiere ausharren, bis sie von einem anderen Flugzeug abgeholt wurden und mit neun Stunden Verspätung am Ziel ankamen.
Nach der EU-Fluggastverordnung steht den Reisenden bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung zu. In diesem konkreten Fall wären das 400 Euro pro Person. Doch Condor weigerte sich lange Zeit, dieser Zahlung nachzukommen.
Auf eine außergerichtliche Einigung wollte Condor nicht einsteigen. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich ließ jedoch nicht locker. Erst als Klage beim Landgericht Landshut in Deutschland eingebracht wurde, lenkte die Fluglinie ein und erkannte die Entschädigungspflicht an.