Ukraine
Fix! Quartiergeber von Flüchtlingen bekommen mehr Geld
Seit längerer Zeit geplant, nun fixiert: Menschen, die Vertriebene aus der Ukraine aufnehmen, werden vom Staat nun höher entschädigt.
Die Bundesregierung hat die seit längerer Zeit geplante Erhöhung der Kostensätze für die Flüchtlingsbetreuung fixiert. Der Tagsatz steigt von 21 auf 25 Euro. Auch für privat Untergebrachte werden mehr Mittel aufgewendet. Bei der Finanzierung der Ankunftszentren für Flüchtlinge aus der Ukraine wird eine Pauschale von 190 Euro pro Person zur Verfügung gestellt.
Seit Kriegsausbruch in der Ukraine am 24. Februar 2022 haben laut UNHCR bereits 6,4 Millionen Menschen die Ukraine verlassen und Zuflucht in anderen Staaten gesucht. Österreich hat im Zuge dessen mit Stand Anfang Juni bereits mehr als 74.000 Vertriebene aufgenommen. Viele von ihnen sind diesen Umständen geschuldet hilfsbedürftig und zur Sicherung des Lebensunterhalts auf Unterstützungsleistungen angewiesen.
Erhöhung der Ersatzräte kommt
"Im Sinne des österreichischen Bekenntnisses zur umfassenden Unterstützung von Vertriebenenwurden seit Beginn der russischen Militärinvasion in der Ukraine und Einsetzen der Fluchtbewegung bereits rund 55.000 Personen in die Grundversorgung des Bundes und der Länder aufgenommen", erklärt das Bundeskanzleramt in einer Aussendung. Um das österreichische Grundversorgungssystem im Hinblick auf die hohe Anzahl von Schutzsuchenden belastbar und resilient zu erhalten, erfolge die Anpassung der aktuell geltenden Kostenhöchstsätze im Bereich der organisierten und individuellen Unterbringung und Verpflegung.
Die nunmehrige Valorisierung der Kostenhöchstsätze für die individuelle Unterbringung und Verpflegung wird um 60 Euro pro Tag erhöht. Das bedeutet künftig 165 Euro für Miete (bisher 150 Euro) und 260 Euro für Verpflegung (bisher 215 Euro). Ziel sei es, diese Unterbringungsform zu fördern und damit gleichzeitig den organisierten Unterbringungsbereich zu entlasten. Vertriebene, die überwiegend in individueller Unterbringung Unterstützungsleistungen erhalten, werden hierdurch auch direkt und unmittelbar unterstützt.
Die Erhöhung der Kostenhöchstsätze im Bereich der organisierten Unterbringung von 21 auf 25 Euro soll den Partnern der Grundversorgung auch bei der möglichst raschen Bereitstellung zusätzlicher Quartierplätze helfen. Der Bund übernimmt zudem, in Form einer Erstversorgungspauschale in Höhe von190 Euro, die Kosten für die erste Phase nach Beginn der Fluchtbewegung. Damit sind sämtliche Kosten der Erstversorgung abgegolten. Die Verrechnung ist rückwirkend ab dem 1. März 2022 möglich. Die Zusatzvereinbarung ist auf unbefristete Dauer abgeschlossen.