Politik

Fix! Diese Personen bekommen ab Jänner 1.400 Euro

Knalleffekt in Österreich! Der Start des Pflegestipendiums wird deutlich vorgezogen. Welche Ausbildungen genau gefördert werden, erfährst du hier!

Personen, die sich im Rahmen des Pflegestipendiums dazu entscheiden, eine Pflegeausbildung zu starten, erhalten mindestens 1.400 Euro Förderung monatlich.
Personen, die sich im Rahmen des Pflegestipendiums dazu entscheiden, eine Pflegeausbildung zu starten, erhalten mindestens 1.400 Euro Förderung monatlich.
iStock/ Symbolbild

Die Bundesregierung investiert massiv in die Ausbildung von Fachkräften in Pflege und Betreuung. Aufgrund des akuten Fachkräftebedarfs im Pflegebereich wird der Start des Pflegestipendiums nun deutlich vorgezogen: Ab 1. Jänner 2023 erhalten Personen, die an AMS-Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, mindestens 1.400 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten.

Ursprünglich war der Start des Pflegestipendiums für September 2023 geplant. Ausgeweitet wird auch der Ausbildungszuschuss: Rückwirkend ab September erhalten 5.500 Schüler in Sozialbetreuungsberufen für ihre gesamte Ausbildungszeit 600 Euro im Monat. Inkludiert wird auch die Behindertenbegleitung.

Hintergrund: In der letzten "Pflegepersonal-Bedarfsprognose für Österreich" aus dem Jahr 2019 wird von einem zusätzlichen Personalbedarf von ca. 76.000 Pflegekräften bis 2030 ausgegangen. Das Pflegestipendium ist eine wichtige Maßnahme, um dem prognostizierten Personalmangel in der Pflege entgegenzuwirken.

Überblick Pflegestipendium

➤ Mit dem Pflegestipendium erhalten bestimmte Personen, die an Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, eine Förderung zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten, die ein gewisses Mindestniveau nicht unterschreiten darf.

➤ Ziel dahinter ist es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und mehr Menschen in Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenzausbildungen, sowie Ausbildungen für Sozialbetreuungsberufe und den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu bringen.

➤ Mit dem Pflegestipendium werden insgesamt 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze pro Jahr geschaffen.

➤ Für das Pflegestipendium und die Aufstockung der Mittel für Höherqualifizierung werden jährlich über 30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.

Wer kann das Pflegestipendium in Anspruch nehmen?

➤ Das Pflegestipendium kann sowohl von arbeitssuchenden als auch karenzierten Personen in Anspruch genommen werden. Grundvorraussetungen:

- mindestens zweijährige Beendigung der Ausbildungspflicht bis 18 (Inanspruchnahme also ab 20 Jahre)

- bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder Schul- oder Studienabbruch oder AHS-Maturaabschluss, der mehr als zwei Jahre zurückliegt

- Die Genehmigung erfolgt im Rahmen einer entsprechenden Beratung durch das AMS vor Beginn der Ausbildung, wobei auch Personen mit abgeschlossener Erstausbildung gefördert werden können.

- Für die Erstgenehmigung bedarf es eines positiven Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Ausbildungseinrichtung, die als Bestätigung der persönlichen Eignung der zu fördernden Person für diesen Berufsbereich zu bewerten ist.

➤ Auszubildende in Pflegeberufen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden in Zukunft durch einen monatlichen Ausbildungsbeitrag des Sozialministeriums in Höhe von 600 Euro gefördert.

➤ Auch Menschen, die sich seit 1. September 2022 in Pflegeausbildungen befinden, können ab 1. Jänner 2023 mittels Antrag beim AMS das Pflegestipendium in Anspruch nehmen. Davon sind auch durch Fachkräftestipendien und Pflegestiftungen geförderte Ausbildungen erfasst.

➤ Darüber hinaus wird die Qualifizierungsförderung, also die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften, im Bereich sozialer Dienstleistungen in Zukunft 75 Prozent (statt bisher nur 60 Prozent) der Kurs- und Personalkosten betragen. So werden auch Höherqualifizierungen für Berufstätige und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Gesundheitsbereich noch weiter attraktiviert.

Wie ist die Förderung im Rahmen des Pflegestipendiums ausgestaltet?

➤ Personen, die sich im Rahmen des Pflegestipendiums dazu entscheiden, eine Pflegeausbildung zu starten, erhalten mindestens 1.400 Euro Förderung monatlich.

➤ Liegt der derzeitige Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung unter diesem Mindestniveau, wird die Differenz aufgestockt.

➤ Wichtig ist auch, dass Personen, deren Leistungsanspruch über der 1.400 Euro Mindestgrenze liegt, keine Kürzungen zu befürchten haben.

Welche Ausbildungen werden gefördert?

➤ Pflegeassistenzberufe

➤ Pflegefachassistenzberufe

➤ Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (unterhalb des Fachhochschulniveaus)

➤ Nachfolgende Angehörige der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a- B-VG

- Altenarbeit

- Familienarbeit

- Behindertenarbeit

- Behindertenbegleitung

Ausbildungszuschuss für alle Sozialbetreuungsberufe

Bereits seit 1. September erhalten Erstauszubildende in einem Pflegeberuf einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat. Die Regelung gilt für Gesundheitsund Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen. Bisher wurden Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen nur für die Dauer eines Ausbildungsjahres gefördert. Nun wird der Ausbildungszuschuss auch in Sozialbetreuungsberufen für die gesamte Dauer der Ausbildung bezahlt.

Künftig erhalten alle 5.500 Schüler in Sozialbetreuungsberufen zwei bzw. drei Jahre lang 600 Euro pro Monat. Dabei wird auch die Ausbildung im Sozialbetreuungsberuf "Behindertenbegleitung" zusätzlich gefördert.

Novelle Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz

➤ Mittels Novelle werden die verfügbaren Mittel um 13 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr erhöht. Insgesamt stehen für den Ausbildungszuschuss damit 264 Millionen Euro zur Verfügung.

➤ Mit diesen 13 Millionen zusätzlich können nun auch Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen den Ausbildungsbeitrag von 600 Euro für die gesamte Ausbildungsdauer beziehen.

➤ Weiters ist es gelungen, den Sozialbetreuungsberuf Behindertenbegleitung in den Bezieherinnen- und Bezieherkreis aufzunehmen. Damit gibt es Zuschüsse für alle SOB-Ausbildungen im Behindertenbereich - eine wirksame Maßnahme gegen den drohenden Personalmangel im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung.

➤ Von dieser Neuerung profitieren rund 5.500 Schüler in Sozialbetreuungsberufen.

Der Bund unterstützt hier die Länder in Form von Zweckzuschüssen. Die Länder zahlen Ausbildungsbeiträge in der Höhe von 600 Euro pro Monat an Auszubildende im Bereich der Pflege und Betreuung aus. Der Bund übernimmt dabei zwei Drittel der Kosten (400 Euro).

"Wichtige Schritte"

"Aufgrund des demografischen Wandels und der Pensionierungswelle in den Pflegeberufen ist die Förderung von Aus- und Weiterbildungen insbesondere im Pflege- und Gesundheitsbereich für die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt unverzichtbar. Mit der Einführung des Pflegestipendiums und der Aufstockung der Höherqualifizierung von Beschäftigten setzen wir wichtige Schritte, um Ausbildungen im Pflegebereich weiter zu attraktivieren. Es freut mich, dass es in Kooperation mit dem AMS und dem Sozialministerium gelungen ist, die ursprünglich für September 2023 geplante Einführung des Pflegestipendiums auf Jänner 2023 vorzuziehen. Auf diesem Weg tragen wir erheblich dazu bei, dem akuten Arbeitskräftebedarf in den betroffenen Bereichen entgegenwirken", so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Und Gesundheitsminister Johannes Rauch ergänzt: "Es ist klar, dass wir dringend mehr gut ausgebildete Fachkräfte in der Pflege und Betreuung brauchen. Heute haben wir einen weiteren wichtigen Schritt dafür gesetzt: Sowohl Einsteiger als auch Umsteiger erhalten künftig großzügige finanzielle Unterstützung. Mit dem neu geschaffenen Pflegestipendium sprechen wir insbesondere Umsteiger und Arbeitssuchende an. Sie können mit der Förderung von mindestens 1.400 Euro monatlich ihre Lebenshaltungskosten decken. Damit ermöglichen wir vielen Menschen den Umstieg in den Pflegebereich. Für Schüler und Studierende ist der Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat ein echter Anreiz. Davon profitieren nun auch alle Erstauszubildenden in den Sozialbetreuungsberufen für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung - insgesamt rund 5.500 Schüler. Mit diesen Maßnahmen treten wir dem akuten Mangel an Pflegekräften entgegen."

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