Politik
Regierung verlängert nun Arbeitszeit für diese Personen
Je nach dem eigenen Geburtstag dürfen Menschen nun erst fünf Jahre später in Pension gehen. Details werden am Mittwoch im Nationalrat beschlossen.
Bereits die Bundesregierung Vranitzky III hat im Jahre 1992 beschlossen, dass die unterschiedliche Altersgrenze zum Pensionsantritt bei Männern (65) und Frauen (60) aufgehoben werden soll. Grund dafür war ein Urteil des Verfassungsgerichtshof, wonach das gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Schon im Gesetz, das 1993 in Kraft trat, wurde deswegen festgelegt: "Beginnend mit 1. Jänner 2024 ist für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die Alterspension jährlich bis 2033 mit 1. Jänner um sechs Monate zu erhöhen." Die genauere Vollziehung liegt bei der Bundesregierung.
Ein Tag später geboren – 6 Monate länger arbeiten
Wie das "Ö1-Morgenjournal" am Mittwoch berichtet, soll eben diese genaue Umsetzung in der heutigen Nationalratssitzung das Parlament passieren. Die erste Anhebung betrifft demnach dann Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind. Sie müssen bereits bis 60,5 Jahren arbeiten.
In ähnlicher Manier geht es weiter: Wer im zweiten Halbjahr 1964 geboren ist, darf erst mit 61 in Pension gehen. Stichtag für den spätesten Pensionsantritt, der dann jenem Alter der Männer entspricht, ist für Frauen der 30. Juni 1968.
Neu-Regelung kostet
Gerald Loacker, Sozialsprecher des NEOS, ist mit dieser Stichtags-Regelung nicht zufrieden. Er kritisiert auf "Ö1", dass diese Variante für das System teurer und die Versicherten günstiger ist. Denn Frauen, die im Juni oder Dezember geboren sind, wären eigentlich bereits in die nächste Erhöhungsstufe gefallen. Diese 61.000 Personen sparen sich jetzt ein halbes Jahr Arbeit – was wiederum den Staat viel Geld kosten wird.
Loacker geht von Mehrkosten zwischen 700.000 Millionen und einer Milliarde Euro ausgehen. Die FPÖ sieht generell eine verpasste Chance, ein gerechteres System zu schaffen, insbesondere für Frauen mit Kindern.