Pannen-Chaos kostet
Finanz fordert jetzt von Zehntausenden 500 Euro zurück
Bis zu 500 Euro pro Nase will der Fiskus von Zehntausenden Pensionisten zurück. Ihnen wurde irrtümlich der Teuerungsausgleich 2022 doppelt ausbezahlt.
Aktuell werden Zehntausende Pensionisten in ganz Österreich von den Behörden mit einer Hiobsbotschaft konfrontiert: Die Finanz will von ihnen Geld zurück! Es geht dabei um bis zu 500 Euro pro Nase, die Betroffene zurückzahlen sollen. Die unschönen Postsendungen lassen nicht nur Köpfe rauchen, sondern auch vor lauter besorgter Anfragen die Telefonleitungen der Arbeiterkammer glühen.
"Die Kommunikation des Finanzministeriums könnte schlechter nicht sein", kritisiert eine Betroffene gegenüber der "Kleinen Zeitung", die am Freitag über die Causa berichtete. Denn nur aufgrund des Bescheides, "kennt man sich nicht aus, was überhaupt passiert ist".
Hintergrund des Debakels: Die Einkommensteuerbescheide des Jahres 2022 eines beträchtlichen Teils der heimischen Pensionisten werden neu aufgerollt, weil man nachträglich eine Panne bemerkt hat. Im betreffenden Zeitraums hätten nämlich viele Pensionisten unwissentlich den von Regierung beschlossenen Teuerungsabsetzbetrag doppelt bekommen. Laut Finanzministerium sind aktuell 36.000 solcher Fälle bekannt.
Die unübersichtlichen Geldboni-Schnellschüsse der Regierung im Kampf gegen die Teuerung wurden offenbar für die Finanz selbst zum Stolperstein.
So kam es zur Panne
Mit dem Anti-Teuerungspaket gegen die schwindelerregende Inflation wurde für 2022 ein einmaliger Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro eingeführt, der vorrangig Arbeitnehmer und Pensionisten mit niedrigem Einkommen entlasten sollte. Steuerpflichtige sollten das Geld automatisch über die Arbeitnehmerveranlagung, also den Steuerausgleich, erhalten.
Dann war die Regierung aber vorgeprescht und hatte die Einmalzahlung für Pensionisten vorziehen und schon im September 2022 über die Pensionsversicherungsanstalt PVA verteilen lassen.
Und plötzlich sei man doppelgleisig unterwegs gewesen, berichtet die "Kleine": Pensionisten, die im Frühjahr 2023 ihren Lohnsteuerausgleich für das Vorjahr machten, bekamen automatisch von der Finanzbehörde den Absetzbetrag irrtümlich ein zweites Mal zugesprochen, weil im dahinterstehenden IT-System die entsprechenden Daten noch nicht vollständig eingemeldet waren. Erst beim Einlangen der korrigierten Jahreslohnzettel sei dann die Panne aufgeflogen.
Geld muss zurückgezahlt werden
"Die Behörde muss das von Amts wegen aufrollen", sagt Steuerexperte Bernhard Koller von der Arbeiterkammer Steiermark. Das Vorgehen der Finanz sei zwar unerfreulich, rechtlich aber in Ordnung. Betroffene könnten zwar Einspruch einlegen, hätten aber in der Praxis keine Chance, damit durchzukommen. Zurückzahlen müsse man das Geld, so die AK, der selbst die Hände gebunden sind.
Es ist aber nicht alles schlecht, sagt Koller: "Der einzige Vorteil der Wiederaufnahme des Verfahrens ist, dass man jetzt noch etwas von der Steuer absetzen könnte, falls man etwas vergessen hat".