Politik

Filzmaiers "Plemplem"-Sager wird Fall für Höchstgericht

Wirbel um ORF-Experten Peter Filzmaier! Wegen einer Bemerkung über Frank Stronach streitet der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor Gericht.

Heute Redaktion
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Laut dem Bundesverwaltungsgericht verfügt Peter Filzmaier über eine Art "Deutungshoheit". 
Laut dem Bundesverwaltungsgericht verfügt Peter Filzmaier über eine Art "Deutungshoheit". 
Roman Zach-Kiesling / First Look / picturedesk.com

Der Politikwissenschaftler Peter Filzmaier erklärt im ORF der Bevölkerung regelmäßig die (innenpolitische) Welt. Dabei ergeht er sich immer wieder in kreativen Satzkonstruktionen mit einem Hauch Ironie. Und diese Angewohnheit bringt ihm immer wieder Kritik ein – zuletzt gab es Schnappatmung beim Team HC Strache nach Filzmaiers "Virus-Sager".

Ein anderer Fall geht ins Jahr 2016 zurück. Damals kommentierte der Polit-Experte das "Sommergespräch" von Frank Stronach folgendermaßen: "Ja, ich fühle mich, ehrlich gesagt, eher hilflos, denn einerseits würde ich gerne die eigenen Parteimitglieder vom Team Stronach an einen Lügendetektor anschließen, um herauszufinden, ob sie sich das denken, was vielleicht auch die Kürzestanalyse mancher Zuseher ist, in drei Worten nämlich: Er ist plemplem."

Objektivitätsgebot verletzt?

Stronach legte Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde KommAustria ein, diese gab ihm Recht. Der ORF rief die nächsthöhere Instanz an – das Bundesverwaltungsgericht – unterlag nun aber erneut. Wie der "Standard" berichtet, ortet das Gericht einen Verstoß gegen das Objektivitätsgebot des ORF. Filzmaier verfüge über eine Art "Deutungshoheit" über die österreichische Politik. Daher müsse er sich auch in seinen Kommentaren an das ORF-Gesetz halten.

Jetzt steht der Gang zum Verfassungsgerichtshof an – das bestätigte der öffentlich-rechtliche Rundfung gegenüber dem "Standard". Das hat eine aufschiebende Wirkung. Denn andernfalls hätte der ORF in der "ZiB2" folgende Erklärung abgeben müssen:

"Die KommAustria hat aufgrund einer Beschwerde Folgendes festgestellt: Durch die am 25.7.2016 von Univ.-Prof. Dr. Peter Filzmaier im Rahmen der um 22 Uhr im Fernsehprogramm ORF 2 ausgestrahlte Sendung 'Zeit im Bild 2' getätigte Äußerung zu Frank Stronach, welche eine polemische und unangemessene Formulierung enthielt und von der sich der ORF nicht distanziert hat, wurde das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes verletzt."

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com