Österreich
Nach 50 Jahren in Österreich darf Mann nicht einreisen
Niran S. besuchte seine Familie in Thailand. Am Flughafen Wien wurde dem pensionierten UN-Beamten nun die Einreise verweigert.
Die längste Zeit seines Lebens verbrachte Niran S. (Name geändert) hauptsächlich in Österreich. Der gebürtige Thailänder kam 1974 nach Wien und arbeitete hier bis zu seiner Pensionierung als hochrangiger UN-Beamter. Seit 39 Jahren hat er ein Haus in Perchtoldsdorf (NÖ), seinem Lebensmittelpunkt, sein Sohn studiert in Wien.
Vor der Pandemie fuhr der 79-Jährige nach Thailand, um dort seine Familie zu besuchen. Doch wegen der coronabedingten Reisebeschränkungen blieb er mehr als ein Jahr lang dort. Genau das wird ihm nun zum Verhängnis. Bei seiner Rückreise nach Österreich Mitte Mai verweigerte man Niran S. am Flughafen Schwechat die Einreise. Denn: Als thailändischer Staatsbürger darf er nicht visumfrei nach Österreich reisen. Als pensionierter UN-Beamter hatte er zwar einen unbefristeten Aufenthaltstitel, doch der ist nun erloschen, weil er so lange nicht mehr in Österreich war.
Niran S. wurde zudem ohne Angabe von Gründen vorübergehend sein Handy abgenommen. Erschöpft und entsetzt, musste der Pensionist zurück nach Bangkok fliegen, wo er seither festsitzt.
"Er darf wegen Pandemie nicht einreisen"
"Mein Mandant hat nun einen Termin bei der österreichischen Botschaft in Bangkok, um ein Drei-Monats-Visum zu beantragen, auf den er schon länger wartet. Er muss aber schnellstmöglich nach Österreich, um Dokumente aus seinem Haus zu holen, damit er seinen Aufenthaltstitel neu beantragen kann", erklärt Anwalt Dr. Thomas Neugschwendtner das Prozedere. "Niran S. darf nach 47 Jahren in Österreich nun wegen der Pandemie nicht nach Hause", findet der Jurist die Situation absurd.
Niran S. ist nicht der Einzige, der wegen coronabedingter längerer Abwesenheit seinen unbefristeten Aufenthaltstitel verloren hat. "Wegen der Vielzahl an Fällen wurde das Gesetz mit 1. Juli abgemildert", sagt Anwalt Neugschwendtner. "Das ändert aber leider nichts an der Grundproblematik".
Für die Bezirkshauptmannschaft Mödling liegt der Fall auf "Heute"-Anfrage so: "Das Erlöschen von Daueraufenthalten tritt nach zwölf Monaten ein, wenn sich die Inhaber nicht im EWR-Raum aufhalten. Der Betroffene muss in Thailand die Visa-Erteilung der österreichischen Botschaft abwarten, um wieder einreisen zu können. Wie schnell das geht, liegt in den Händen der Botschaft. Für die Bezirkshauptmannschaft als Aufenthaltsbehörde gibt es hier leider keinen Handlungsspielraum.“