Niederösterreich

Frau und Kind geschlagen? Freispruch für Ehemann

Schläge soll es für die Gattin und Tochter über Jahre gesetzt haben: Ein Familienvater aus Syrien wurde am Gericht aber im Zweifel freigesprochen.

Erich Wessely
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Der Angeklagte (l.) vor Gericht.
Der Angeklagte (l.) vor Gericht.
privat

Prozess wegen fortgesetzter Gewalt am Gericht Krems gegen einen 34-jährigen Syrer: Laut Anklage soll der Familienvater in Krems über mehrere Jahre, von September 2015 bis Juni 2019, seine Familie tyrannisiert haben. Bereits Jahre zuvor, noch in Syrien, soll der Angeklagte angefangen haben, seine Frau zu misshandeln.

Schläge ins Gesicht?

Die Gattin soll der 34-Jährige von 2015 bis 2019 regelmäßig, im Schnitt zwei bis drei Mal im Monat, mit der flachen Hand, aber teils auch mit den Fäusten ins Gesicht und auf den Oberkörper geschlagen haben. Mit einem Gürtel soll er sie im Gesäß- und Rückenbereich ausgepeitscht und gewürgt haben. Das Opfer soll dabei blaue Flecken und Rötungen, auch Schnittverletzungen durch eine Rasierklinge im Brustbereich und an den Armen erlitten haben.

Damit die Ehefrau nicht die Polizei ruft, soll er der Frau angedroht haben, sie oder ihre Familienangehörigen zu verletzen oder zu töten. Auch seine heute achtjährige Tochter soll der 34-Jährige laut Anklage mehrmals pro Monat geschlagen haben. Dazu soll es regelmäßig Ohrfeigen gesetzt haben. Die angeblichen blauen Flecken im Gesicht und am Körper wurden aber nie dokumentiert.

"Frauenfeindliches Weltbild"

Zu den Übergriffen soll es vor allem dann gekommen sein, wenn die Gattin dem laut Anklage "äußerst konservativen und frauenfeindlichen Weltbild" nicht entsprach. Er soll gedroht haben, ihr "Leben zu zerstören", falls sie sich von ihm trennen sollte. Die Reisepässe von Tochter und Mutter soll der Angeklagte versteckt haben, damit diese sich nicht ins Ausland absetzen können.

Vor dem Schöffengericht in Krems musste sich der Syrer wegen des Verbrechens und Vergehens der fortgesetzten Gewaltausübung sowie wegen Urkundenunterdrückung verantworten. Beim Prozess leugnete der Angeklagte die Vorwürfe und stritt alles ab. 

Vor Gericht meinte der unbescholtene Angeklagte zudem, seine nun getrennt lebende Ehefrau habe ihn geschlagen. In all den Jahren soll die Frau malträtiert worden sein, es habe aber nie eine Anzeige gegeben und auch die Verletzungsfolgen wurden nie dokumentiert. Weil auch Kind und Mutter widersprüchliche Angaben machten, fällte die Richterin einen Freispruch im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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