Politik
Familienbeihilfe kürzen -außer für Diplomaten?
Die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder soll gekürzt werden. Für Diplomaten soll es Ausnahmen geben, will die Gewerkschaft. Die Regierung prüft.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) sorgt sich, dass die geplanten Kürzungen der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder auch österreichische Diplomaten fern der Heimat treffen könnte. Sie will eine Ausnahmeregelung. Zwar sei ohnehin in der Bundesabgabenordnung geregelt, dass Beamte anders zu behandeln wären (nämlich so als würden sie in Österreich leben), trotzdem fordert die GÖD eine Klarstellung.
Beamtenminister Heinz Christian Strache (FPÖ) sieht das offenbar ähnlich. In einer Stellungnahme erklärt er, eine Klarstellung "prüfen" zu wollen.
"Undurchdachtes Gesetz"
Dessen ungeachtet, treibt die Debatte die Neos auf die Palme. "Offenbar kommt nun auch Strache dahinter, dass der Gesetzesentwurf seiner Partei undurchdacht ist. Nun versucht er seine Schäfchen ins Trockene zu bringen", meldete Neos-Familiensprecher Michael Bernhard am Freitag.
"Diese Ausnahmen sollen natürlich nur für Straches Beamten gelten; die Kinder von Pflegekräften aus Ostereuropa werden weiterhin von Kürzungen betroffen sein. Die FPÖ misst hier mit zweierlei Maß", kritisiert Bernard. Da Österreich in Kürze den EU-Ratsvorsitz übernehmen werde, sei dieses Vorgehen "peinlich", so der Neos-Sprecher.
Frist für Gesetz abgelaufen
Die Frist für Stellungnahmen zum Gesetz ist am Freitag abgelaufen. Im Detail: ÖVP und FPÖ wollen nun die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU-Ausland leben, an das dortige Preisniveau anpassen. In der Regel bedeutet das eine Kürzung, weil besonders viele Kinder in Osteuropa betroffen wären.
Für einige EU-Länder (plus Schweiz und Norwegen) wäre aber eine Erhöhung der Zuschüsse nötig. Die Regierung erhofft sich insgesamt Einsparungen von 114 Mio. Euro jährlich. 2016 wurden 273 Millionen Euro für 132.000 Kinder im Ausland ausbezahlt. In Kraft treten soll die Reform noch heuer.
AK und Gewerkschaft dagegen
Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund lehnen die Pläne glatt ab. Sie verweisen auf die drohende EU-Rechtswidrigkeit des Gesetzes. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits 1986 Frankreich untersagt, Familienleistungen für in Italien lebende Kinder zu kürzen. Unter Verweis auf dieses Urteil haben zuletzt die EU-Kommission und der EuGH-Präsident die österreichischen Pläne skeptisch bewertet. Auch Slowenien, Ungarn und die Slowakei haben protestiert.
Wirtschaftskammer dafür
Begrüßt wird das Vorhaben hingegen von der Wirtschaftskammer. Sie sieht keine EU-Rechtswidrigkeit, weil die Familienbeihilfe aus dem Familienfonds finanziert wird. Und dieser werde – anders als die Sozialversicherung – nicht durch Beiträge der Arbeitnehmer gespeist, sondern durch Arbeitgeberbeiträge.
(GP)