Oberösterreich

Familie wird abgeschoben – die beinharte Begründung

Bangen bis zuletzt um jene Familie, die sich in Wien in Schubhaft befindet. Jetzt erklärt das Ministerium die Gründe für die endgültige Abschiebung.

Johannes Rausch
Am Donnerstagabend wird die Familie Lopez – Emilia, Joshua und Joia (v.l.n.r.) – per Flugzeug von Wien-Schwechat abgeschoben.
Am Donnerstagabend wird die Familie Lopez – Emilia, Joshua und Joia (v.l.n.r.) – per Flugzeug von Wien-Schwechat abgeschoben.
iStock, privat

Das Drama um eine indische Familie findet seinen vorläufigen Höhepunkt: Laut Anwalt wird die Familie Lopez nun definitiv nach Delhi abgeschoben. Wann genau das Flugzeug in Wien-Schwechat starte, sei noch nicht bekannt.

Wie berichtet, holten am Dienstag um 5 Uhr Polizisten die Mutter Emilia (40) mit Tochter Joia (21) und Sohn Joshua (15) in ihrer Wohnung in Haslach an der Mühl (Bez. Rohrbach) ab.

Seitdem befanden sich die drei in Wien in Schubhaft und wurden von ihrem Rechtsbeistand juristisch betreut. So begründet das zuständige Ministerium jetzt die erfolgte Ausweisung:

Innenministerium reagiert

"Das Asylverfahren ist rechtskräftig negativ abgeschlossen", erklärt das Innenministerium auf eine "Heute"-Anfrage. "Eine freiwillige Ausreise der Familie ist nicht erfolgt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte umzusetzen", heißt es in dem Schreiben.

"Das Asylverfahren ist rechtskräftig negativ abgeschlossen." Aus dem Schreiben des Innenministeriums

2019 sei die Familie mit einem Schengen-Visum C – einem Reisevisum – in Österreich eingereist. Nachdem die Gesamtaufenthaltsdauer abgelaufen ist, sei sie weiterhin im Land geblieben. Im November 2020 fuhr sie rechtswidrig nach Deutschland weiter, bis sie im August 2021 nach Österreich rücküberstellt wurde.

"Noch am selben Tag stellte die Familie erstmals einen Asylantrag in Österreich", so das Ministerium.

Das Asylrecht diene vor allem dazu, geflüchteten Menschen einen Schutz vor Verfolgung zu bieten. "Die Anerkennungsquote bei Anträgen auf internationalen Schutz von indischen Staatsbürgern liegt seit Jahren konstant bei unter einem Prozent", heißt es in der Stellungnahme.

"Die Anerkennungsquote bei Anträgen auf internationalen Schutz von indischen Staatsbürgern liegt seit Jahren konstant bei unter einem Prozent."

Und weiter: "Im konkreten Fall erließ das BFA im November 2021 vollinhaltlich negative Bescheide, gegen die in weiterer Folge Beschwerden eingebracht wurden." 

"Menschenrechts-Standards"

Bei jeder Ausweisung werde vom "Beginn bis zur Übergabe an die Behörden im Heimatland" auf "Menschenrechts-Standards" geachtet.

"Generell wird auch jeder Abzuschiebende von einem Arzt auf Flug- und Hafttauglichkeit untersucht", betont das Ministerium. Es komme auch nur zu einem Landesverweis, wenn ein ärztliches Attest die Flugtauglichkeit bescheinigt.

"Beliebt, gebildet, fleißig"

"Die Familie ist bestens integriert, beliebt, gebildet und fleißig", sagt Klaus Peter im Gespräch mit "Heute". Peter betreibt die Pension "Sunnseitn" in Haslach und bot ihnen nach ihrer Ankunft 2021 eine Unterkunft. Er fordert, die Abschiebung "sofort zu stoppen oder aufzuschieben".

Viele Gründe sprächen seiner Meinung nach gegen eine Ausweisung: "Die Arbeit in Mangelberufen, laufende Ausbildung von Tochter und Sohn, sehr gute Deutsch-Kenntnisse auf A2-Niveau, außerdem mehr als 1.000 Unterschriften für ein Bleiberecht", so Peter.

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