Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat die Justiz alle drei Angeklagten schuldig gesprochen. Der Hauptangeklagte wurde vom Amtsgericht in Wuppertal zu drei Jahren Haft wegen versuchter Erpressung verurteilt, sein Sohn erhielt ein halbes Jahr auf Bewährung. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie wurde wegen Beihilfe zur Erpressung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
In der Anklage heißt es, dass der Erpresser 15 Millionen Euro verlangt hatte – andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie Schumacher im Darknet veröffentlicht. Der Hauptangeklagte sagte vor Gericht, er habe zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von dem Mitangeklagten, einem Gleichaltrigen aus Wülfrath bei Wuppertal, bekommen.
Der habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe. "Ich wollte es denen zurückgeben. Ich dachte, ich könnte mit der Geschichte ein bisschen Geld verdienen. Die Summe sollte durch drei geteilt werden. Zwischen zehn und 15 (Millionen Euro) sollten es sein. Ich habe dann direkt 15 genommen."
Laut einer Mitarbeiterin der Schumachers seien auch schon früher Bilder angeboten worden. In einem Fall stammten die Fotos 2021 vom Pflege-Computer. Sie seien aber ohne Geldzahlung zurückgegeben worden. Es habe sie auch mal ein Konstanzer Anwalt kontaktiert, der Personen aus dem Rotlichtmilieu vertritt. Es sei aber immer klar gewesen, dass man sich nicht erpressen lasse, sagte die Mitarbeiterin.
Nach einer schweren Kopfverletzung bei einem Skiunfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Das Gericht ließ beim Prozessbeginn Michael Schumachers Ehefrau Corinna als Nebenklägerin zu. Sie wird im Verfahren durch einen Anwalt vertreten.