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Familie baut Traumhaus, dann kommt Grundstücks-Besitzer
Eine Familie erwarb bei einer Zwangsversteigerung 2010 ein Grundstück und baute ihr Traumhaus. Doch nun entschied ein Gericht: Das Haus muss weg.
Ihr Leben ist ruiniert: Wegen eines behördlichen Fehlers bei einer Zwangsversteigerung im Jahr 2010 soll eine Familie aus Rangsdorf in Brandenburg ihr vor wenigen Jahren neu gebautes Haus abreißen lassen und das Grundstück räumen. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel entschied am Donnerstag, dass frühere Eigentümer, ein in der Schweiz lebender US-Amerikaner, sein Grundstück wegen des Fehlers verloren hatte – es stehe ihm immer noch zu. Die Familie habe nun ein Jahr Zeit, um das Feld zu räumen.
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Der Kläger, laut "Spiegel" ein in der Schweiz wohnhafter, 51-jähriger US-Amerikaner, hatte das 1.000 Quadratmeter große Grundstück im Jahr 1993 geerbt. Seine Großtante, die ihm das Areal vererbte, hatte offenbar hohe Schulden – so kam es 2010 zur Zwangsversteigerung. Eine Frau ersteigerte das Grundstück damals und baute mit ihrem Mann ein Haus. 2012 zog die vierköpfige Familie mit den Eltern Philipp (43) und Kristin W. (42) und den beiden heute zwölf und 15 Jahre alten Töchtern ein.
Familie soll Abriss und Nutzung bezahlen
So weit, so gut. Doch über die die drohende Maßnahme beim Amtsgericht Luckenwalde im Jahr 2010 war der rechtmäßige Erbe nicht ordnungsgemäß informiert worden. Im folgenden Jahr legte er deswegen Beschwerde ein – mit Erfolg: 2014 hob das Landgericht Potsdam den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auf. Eine weitere Klage und sogar eine Verfassungsbeschwerde der Familie hatten keinen Erfolg. Gemäß dem Urteil aus Brandenburg soll die Familie nun auch die Grundschuld löschen lassen und 6.000 Euro Nutzungsentschädigung zahlen. Die Familie bot dem Manager aus der Schweiz an, ihm das Grundstück abzukaufen, doch dieser lehnte ab, wie die "Bild" berichtet.
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Das Oberlandesgericht teilte mit, dass die landgerichtliche Entscheidung von 2014 rechtens sei. Der Zuschlag für die Zwangsversteigerung sei aufgehoben und der Kläger der wahre Eigentümer des Grundstücks. Zwar seien die Auswirkungen für die Familie "gravierend", erklärte es weiter. Der Eigentümer habe aber auch das Recht, den Abriss des Hauses zu verlangen, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden sein sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen, dagegen kann die Familie aber noch vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgehen.
"Ich weiß nicht, wie es nun weitergeht"
Das brandenburgische Justizministerium will der Familie jedoch helfen. Es kündigte in Potsdam an, dass eine Arbeitsgruppe das Urteil analysieren solle. "Das Land steht hier in der Verantwortung, die durch den Fehler bei der Zwangsversteigerung verursachten materiellen Schäden zu ersetzen", teilte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) mit. Sie sei zuversichtlich, dass zusammen mit der Familie eine "sachgerechte Lösung" gefunden werde, "durch die weiteres Leid vermieden wird".
Kristin W. die mittlerweile von ihrem Mann getrennt ist, klagt gegenüber der "Bild" unter Tränen: "Das jahrelange Unglück, die schlaflosen Nächte, die Belastung der Kinder. Ich weiß nicht, wie es jetzt weitergeht. Die Gerichte haben uns allein gelassen. Ich habe doch nichts Unrechtes getan."