Welt
Wende im Fall Maddie – Wichtigster Zeuge "wackelt"
Christian B. soll wegen Entführung und Mord an Maddie McCann angeklagt werden. Doch nun droht Hauptbelastungszeuge Helge B. mit einem Rückzieher.
"Sie hat nicht geschrien": Dies soll der mutmaßliche Mörder der verschwundenen Maddie McCann, Christian B., seinem damaligen Kumpel Helge B. 2008 in Spanien bei ein paar Bieren erzählt haben. Christian B. habe damals klar durchblicken lassen, dass er mit dem Verschwinden des Mädchens aus der Ferienanlage in Praia do Luz zu tun habe.
2017 wandte sich der Kleinkriminelle Helge B. mit seinem Wissen an die britische Polizei. Als er 2020 gefragt wurde, was er von seinem ehemaligen Kumpel halte, sagt er nur ein Wort: "schuldig".
Die Anklage gegen den 45-Jährigen stützt sich stark auf diese Aussagen. Doch nun droht Helge B. laut der britischen "Sun" und "20 Minuten", mit einem Rückzieher – das würde die Staatsanwaltschaft ihrer wichtigsten Waffen berauben. Laut internen Quellen aus der Justizbehörde "wackle" B. und habe damit gedroht, seine Hilfe einzustellen und seine belastenden Berichte vor Gericht nicht zu wiederholen.
Er habe damals von einer deutschen Zeitung "eine große Summe" Geld erhalten, um seine Anschuldigungen gegen den Tatverdächtigen zu wiederholen, und wolle nun "den Stecker ziehen". Dies zeige exemplarisch, "mit was für Leuten man es zu tun hat und ihre Glaubwürdigkeit als Zeugen", so die Quelle weiter.
"Zeugen sind der Wahrheit verpflichtet"
Hans Christian Wolters, Staatsanwalt der McCann-Untersuchung, sagte, er wisse nichts von Helge B.s mutmaßlichem Sinneswandel. Er beharrte aber darauf, dass dessen Aussage dennoch Gewicht habe: "Jeder, der etwas gesagt hat, muss sich daran messen lassen. Zeugen sind der Wahrheitspflicht unterworfen – sie müssen aussagen. So etwas kann man sich nicht einfach aussuchen."
Die Drohungen von Helge B., aus dem Prozess auszusteigen, kamen kurz nachdem bekannt wurde, dass Christian B. Bettelbriefe an seine Freunde geschrieben hat, in denen er sie bittet, ihn zu unterstützen, wenn er dereinst vor Gericht stehen sollte.