Niederösterreich
Fall Leonie! Es bleibt bei lebenslang und 19 Jahre Haft
Verhandlung am Mittwoch am Oberlandesgericht Wien: Zwei Verurteilte (20, 23) im Fall Leonie (13) hofften dabei auf mildere Strafen.
In nicht mal vier Wochen jährt sich der Todestag von Leonie aus Tulln an der Donau zum zweiten Mal. Wie berichtet hatte Leonie den Abend des 25. Juni 2021 mit ihrer besten Freundin (15) in Tulln verbracht, schrieb über das Handy der Freundin einen 27-Jährigen an und bat diesen, sie nach Wien zu chauffieren. Leonie verabschiedete sich von ihrer Freundin und traf den 27-Jährigen kurz vor Mitternacht in Tulln.
Der Autoteileverkäufer brachte das Mädchen nach Wien, dort ging sie mit einem 20-Jährigen und 23-Jährigen mit in die Wohnung eines 19-Jährigen. In der Mini-Wohnung in Wien soll Leonie sieben XTC-Tabletten in einen Eistee untergejubelt bekommen haben. Das Mädchen kippte weg, soll in weiterer Folge mehrmals vergewaltigt worden sein. Wie brutal und herablassend mit Leonie umgegangen worden sein soll, untermauern mehrere Gutachten und das Verletzungsbild der 13-Jährigen.
Schuldig wegen Mordes
Erst 18 Monate nach Leonies Tod und nach mehrmonatigem Prozess waren am 2. Dezember 2022 am Wiener Landesgericht drei Afghanen (23, 19, 20) schuldig gesprochen worden. Alle drei Angeklagten wurden dabei wegen Mordes und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Die Strafhöhen: Lebenslange Haft für den 23-Jährigen, 20 Jahre für den Wohnungsinhaber (19) sowie 19 Jahre für den bis dato unbescholtenen "Ex-Freund" (20) des Mädchens - alles dazu hier.
Doch die Anwälte des 23-Jährigen sowie des 20-Jährigen legten Rechtsmittel ein. Der Advokat des ältesten Angeklagten legte Nichtigkeitsbeschwerde (Anm.: Über die Nichtigkeitsbeschwerde wird am Obersten Gerichtshof in Abwesenheit des Angeklagten beraten) und Berufung ein. Denn: Bei "lebenslang" hat der 23-Jährige ohnedies nichts zu verlieren. Der 20-Jährige legte Berufung gegen die Strafhöhe (Anm.: 19 Jahre) ein.
Am Mittwoch um 10 Uhr begann der Prozess schließlich am Oberlandesgericht Wien. Die nicht rechtskräftig verurteilten Afghanen wurden dabei von Anwälten und Angehörigen begleitet.
Urteile rechtskräftig
Bereits davor war das Urteil gegen den Wohnungsinhaber als rechtskräftig bestätigt worden. Im Fall des 23-Jährigen wurde die Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen, auch die Berufung wurde abgeschmettert. Es bleibt somit bei der lebenslangen Haftstrafe. Und auch der 20-jährige "Ex" und dessen Rechtsvertreter standen auf verlorenem Posten: Es bleibt bei den 19 Jahren.
Somit sind sämtliche Urteile rechtskräftig: Der mutmaßliche Ex von Leonie muss 19 Jahre in den Häfen, der Wohnungsinhaber muss 20 Jahre gesiebte Luft atmen und der 23-jährige Boxer bekam den "Frack", also eine lebenslange Freiheitsstrafe.
"Erwartungsgemäß wurde den Rechtsmitteln keine Folge geleistet", so auch die Opferanwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck.
Der Fall Leonie: