Strafmilderung im Nachhinein
"Fall Elmo" – statt Haft nur Geldstrafe für Halterin
Die Halterin von "Elmo" bekam vom Gericht eine Strafmilderung. Statt unbedingter Haft bekam sie nun 1.800 Euro Geldstrafe.
Neuer Paukenschlag im Fall um Killerhund "Elmo". Wie nun bekannt wurde, bekam die Halterin im Nachhinein vom Gericht eine Strafmilderung. Die 38-Jährige bekam nicht, wie zunächst geurteilt, 15 Monate bedingte Haftstrafe, davon 5 unbedingt.
Der unbedingte Teil der Strafe wurde in eine Geldstrafe umgewandelt. Erst kürzlich hatte die Frau mit einem langen Posting auf Facebook für Aufsehen gesorgt.
Schon kurz nach dem Urteil Anfang März hatte es Vermutungen gegeben, dass die Beschuldigte die Haft nicht antreten muss, sondern eine elektronische Fußfessel bekommt. Laut Landesgericht gab es eine "nachträgliche Strafmilderung".
Die fünf Monate unbedingt wurden in eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro umgewandelt. Der Betrag berechnet sich aus 300 Tagessätzen, die angesichts der schwachen finanziellen Lage der Verurteilten mit je sechs Euro festgelegt worden sind. Das berichteten zuerst die "OÖN".
Kampfhunde töten Joggerin
Der "Fall Elmo" hat im ganzen Land Bestürzung ausgelöst. Der Tod der Joggerin am 2. Oktober löste eine hitzige Debatte über Kampfhunde aus, als Konsequenz wurden die Gesetze verschärft. Der Beschluss im Landtag in OÖ soll noch vor dem Sommer gefasst werden.
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Nicht ungewöhnlich
Ein solcher Vorgang sei nichts Ungewöhnliches, sagt dazu der Linzer Strafrechtsexperte Universitätsprofessor Alois Birklbauer. Eine Milderung könne es beispielsweise geben, wenn "nachträglich Umstände eintreten, die bei der Gerichtsverhandlung zu einer niedrigeren Strafe geführt hätten". Beispielsweise Schadensgutmachung.
In dem Fall geht es offenbar darum, dass die Halterin die Entschädigungsansprüche der Opfer bereits bezahlt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte nichts gegen die Milderung.
Wie berichtet, sollen Elmo und zwei weitere Hunde am 2. Oktober in der kleinen Ortschaft Sebern bei Naarn (Bez. Perg) eine Joggerin auf einem Feldweg attackiert haben. Elmo hatte laut ersten Ermittlungen keinen Beißkorb.
Auf den Punkt gebracht
- Im "Fall Elmo" wurde die Halterin des Hundes zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro statt einer ursprünglich verhängten Haftstrafe verurteilt
- Die Strafmilderung erfolgte aufgrund von Umständen, die bei der Gerichtsverhandlung zu einer niedrigeren Strafe geführt hätten, wie beispielsweise Schadensgutmachung
- Die Staatsanwaltschaft hatte nichts gegen die Milderung einzuwenden