Nach tödlicher Bissattacke
"Elmo"-Halterin darf sich nun doch wieder Hunde kaufen
Nachdem Kampfhund "Elmo" eine Joggerin (60) tödlich angegriffen hat, sagt jetzt ein Gericht, dass sich die Halterin wieder Vierbeiner kaufen darf.
Auch nach Monaten ist der blutige Vorfall noch immer im kollektiven Gedächtnis: Am 2. Oktober haben "Elmo" und zwei weitere Hunde in dem kleinen Ort Sebern bei Naarn (Bez. Perg) eine Frau angegriffen und totgebissen.
Nach der tödlichen Bissattacke untersagte der Bürgermeister der Gemeinde, Martin Gaisberger (ÖVP), der Besitzerin (38) die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier. Die Frau erhob gegen den Bescheid Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich.
"Das Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigt die Untersagung der Hundehaltung in der Gemeinde Naarn großteils", wie es in einer Mitteilung nun heißt. Bedeutet: Die Linzer Einrichtung schmetterte die Beschwerde der 38-Jährigen teilweise ab.
Das Gericht begründete seine Entscheidung so: Die Halterin sei "auch künftig nicht in der Lage, Hunde so zu halten, dass Gefährdungen oder Belästigungen verhindert werden". Ihre drei noch lebenden Hunde bekommt sie nicht mehr zurück.
In einem Punkt widersprach das Gericht aber dem Ortschef, der für ein landesweites Halteverbot war: Die 38-Jährige darf sich in Zukunft wieder American Staffordshire Terrier zulegen.
Ein grundsätzliches Halteverbot und ein Halteverbot nur für diese Hunderasse ist laut Gericht nicht zulässig: "Die Möglichkeit, über eine Person ein auf bestimmte Rassen bezogenes Hundehalteverbot bzw. ein generelles Hundehalteverbot zu verhängen, besteht nach aktueller Gesetzeslage nicht."
Joggerin stirbt nach Biss von Kampfhund – Kerzen am Unfallort
Halterin vor Gericht
Anfang März musste sich die Angeklagte vor dem Linzer Landesgericht verantworten. Im Vorfeld der Verhandlung erklärte Philipp Wohlmacher, Anwalt der Verurteilten (38), dass sie in stationärer psychiatrischer Behandlung sei. Die Frau habe die Einrichtung für den Prozess verlassen und werde dann wieder dorthin zurückkehren.
Es gab ein Blitzurteil: Nach rund 40 Minuten wurde die Angeklagte vom Einzelrichter zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate bedingt, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Milderungsgründe waren, dass sie selbst verletzt wurde und sich reuig zeigte.
Anwalt musste sich wundern
Wohlmacher musste sich über Post von der Justiz wundern: Wie der Rechtsbeistand gegenüber der "Kronen Zeitung" berichtet, bekam er zwei verschiedene Briefe. In einem steht die Aufforderung, dass die Angeklagte ihre Haftstrafe in Linz antreten muss. Im anderen zu lesen: Sie soll in eine Welser Haftanstalt kommen.
Tragödie mit Kampfhund "Elmo"
Bei der Hundeattacke vom Herbst, bei der eine Joggerin (60) ums Leben kam, wurde auch "Elmos" Halterin verletzt. Ihr wurde später der Prozess gemacht.
Die Tragödie löste eine hitzige Debatte über Hundehaltung in Oberösterreich aus. Nach dem schlimmen Ereignis kündigte die Politik eine Gesetzesverschärfung an.
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Auf den Punkt gebracht
- Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat bestätigt, dass die Halterin des Kampfhunds "Elmo" keine Hunde mehr halten darf, da sie nicht in der Lage sei, diese sicher zu führen
- Obwohl sie in Zukunft keine American Staffordshire Terrier mehr halten darf, darf sie sich dennoch wieder Hunde anschaffen
- Der ÖVP-Bürgermeister hatte zuvor der Besitzerin die Haltung ihrer Hunde untersagt, jedoch unterschiedliche Haftstrafen sorgen für Verwirrung