Nach tödlicher Bissattacke

"Elmo"-Halterin darf sich nun doch wieder Hunde kaufen

Nachdem Kampfhund "Elmo" eine Joggerin (60) tödlich angegriffen hat, sagt jetzt ein Gericht, dass sich die Halterin wieder Vierbeiner kaufen darf.

Oberösterreich Heute
"Elmo"-Halterin darf sich nun doch wieder Hunde kaufen
Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat eine Beschwerde von Elmos Besitzerin teilweise abgewiesen.
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Auch nach Monaten ist der blutige Vorfall noch immer im kollektiven Gedächtnis: Am 2. Oktober haben "Elmo" und zwei weitere Hunde in dem kleinen Ort Sebern bei Naarn (Bez. Perg) eine Frau angegriffen und totgebissen.

Nach der tödlichen Bissattacke untersagte der Bürgermeister der Gemeinde, Martin Gaisberger (ÖVP), der Besitzerin (38) die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier. Die Frau erhob gegen den Bescheid Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich.

"Das Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigt die Untersagung der Hundehaltung in der Gemeinde Naarn großteils", wie es in einer Mitteilung nun heißt. Bedeutet: Die Linzer Einrichtung schmetterte die Beschwerde der 38-Jährigen teilweise ab.

Das Gericht begründete seine Entscheidung so: Die Halterin sei "auch künftig nicht in der Lage, Hunde so zu halten, dass Gefährdungen oder Belästigungen verhindert werden". Ihre drei noch lebenden Hunde bekommt sie nicht mehr zurück.

In einem Punkt widersprach das Gericht aber dem Ortschef, der für ein landesweites Halteverbot war: Die 38-Jährige darf sich in Zukunft wieder American Staffordshire Terrier zulegen.

Ein grundsätzliches Halteverbot und ein Halteverbot nur für diese Hunderasse ist laut Gericht nicht zulässig: "Die Möglichkeit, über eine Person ein auf bestimmte Rassen bezogenes Hundehalteverbot bzw. ein generelles Hundehalteverbot zu verhängen, besteht nach aktueller Gesetzeslage nicht."

Joggerin stirbt nach Biss von Kampfhund – Kerzen am Unfallort

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    Die tödliche Attacke im Oktober sorgte für Entsetzen.
    Die tödliche Attacke im Oktober sorgte für Entsetzen.
    TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR

    Halterin vor Gericht

    Anfang März musste sich die Angeklagte vor dem Linzer Landesgericht verantworten. Im Vorfeld der Verhandlung erklärte Philipp Wohlmacher, Anwalt der Verurteilten (38), dass sie in stationärer psychiatrischer Behandlung sei. Die Frau habe die Einrichtung für den Prozess verlassen und werde dann wieder dorthin zurückkehren.

    Es gab ein Blitzurteil: Nach rund 40 Minuten wurde die Angeklagte vom Einzelrichter zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon 10 Monate bedingt, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Milderungsgründe waren, dass sie selbst verletzt wurde und sich reuig zeigte.

    Anwalt musste sich wundern

    Wohlmacher musste sich über Post von der Justiz wundern: Wie der Rechtsbeistand gegenüber der "Kronen Zeitung" berichtet, bekam er zwei verschiedene Briefe. In einem steht die Aufforderung, dass die Angeklagte ihre Haftstrafe in Linz antreten muss. Im anderen zu lesen: Sie soll in eine Welser Haftanstalt kommen.

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      Screenshot Facebook/Markus Reperich; Google Street View
      red
      Akt.