Motor
Fahrzeugschäden durch Hochwasser – wer zahlt?
Regenfälle und Überflutungen haben in den vergangenen Tagen auch zu Schäden an vielen Fahrzeugen geführt. Doch wer kommt für die Kosten auf?
Ob eine Versicherung zahlt, hängt von Fahrzeugart, Versicherung und Verursacher ab, erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: "Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, bekommt bei einem Unwetterschaden kein Geld. Schäden durch Naturgewalten werden bei Kfz in der Regel nur durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt".
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Schäden an Fahrrädern und E-Bikes sind normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt. In allen Fällen gilt: Fahrzeugschäden möglichst gut dokumentieren und unverzüglich melden.
Sollte der Schaden aber durch einen Dritten verursacht worden sein, haftet dieser unter bestimmten Voraussetzungen. Beispielsweise wenn Baufirmen und Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben. Auch wenn lose Dachziegel oder Bäume auf ein parkendes Auto fallen, könnte der jeweilige Grundstücksbesitzer haften.
Es gibt zahlreiche Ausnahmen
"Entsteht am Fahrzeug etwa ein Schaden durch Bäume am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter (Bundesland oder Gemeinde), wenn ihm eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, also z. B. grobe Versäumnisse bei der Absicherung einer Hochwasserstelle. Autobahn-Betreiber und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften bereits für leichte Fahrlässigkeit", so Hoffer.
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Bei einer Voll- und Teilkasko übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten und auch die Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt. Je nach vertraglicher Regelung und Versicherungsanbieter sind auch Selbstbehalte möglich. Wichtig für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist die richtige Vorgehensweise: "Die Schadensmeldung muss unverzüglich erfolgen. Von Vorteil ist eine Dokumentation mit Fotos, vor allem mit allen Details der Schäden", weiß der ÖAMTC-Jurist. Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich, Zeugen namhaft zu machen.
Hier verweigert Versicherung die Zahlung
War das Auto an einer gefährdeten Stelle, z. B. unter einem offensichtlich morschen Baum geparkt, könnte die Versicherung die Auszahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen konnte, verhält es sich jedoch anders.
Ein Totalschaden ist speziell bei älteren Fahrzeugen ärgerlich, weil im Regelfall maximal der Zeitwert ersetzt wird.