Österreich
Facebook: Polizei mit Emoji beleidigt – 50 Euro Stra...
Im Internet ärgerte sich Christoph H. (26) über eine Radarfalle, versah sein Posting mit einem Mittelfinger-Emoji und wurde abgestraft.
Dass man einen Polizisten nicht beschimpfen darf, ist kein Geheimnis. Dass man allerdings für ein Emoji in einer Facebook-Gruppe abgestraft werden kann, kam für Christoph H. (26) aus Hainburg (Bez. Bruck an der Leitha) überraschend – 50 Euro muss er bezahlen, der Erlagschein von der BH kam per Post.
Ende Mai hatte er sich im sozialen Netzwerk über eine versteckte Radarfalle geärgert und das Posting mit einem Mittelfinger-Emoji versehen, jetzt bekam er die Rechnung dafür präsentiert. "Ein Polizist muss den Beitrag in der Gruppe gesehen und dann meine Daten ausgeforscht haben", glaubt der 26-Jährige.
Als direkte Beleidigung gewertet
Die Polizei argumentiert die Strafe damit, dass die Gruppe, in die der Beitrag geschrieben wurde, rund 6.000 Mitglieder hat und demnach einen größeren Personenkreis umfasst. Weil Christoph H. vor dem Emoji das Wort "du" geschrieben habe, handle es sich um eine direkte Beleidigung des Polizisten, die gemäß §1 des NÖ Polizeistrafgesetzes geahndet werden könne.
Noch hat Christoph H. die Strafe nicht bezahlt. "Ich will vorher noch meinen Rechtsschutz nutzen und wissen, ob man wegen sowas überhaupt gestraft werden darf", sagt er gegenüber "Heute". Dass Facebook-User sich mit Beschimpfungen strafbar machen können, ist nichts Neues. Fraglich ist allerdings, ob dafür auch schon ein böses Emoji ausreicht.