Gericht entscheidet
Facebook muss Nutzern wohl Schadensersatz zahlen
Nach einem Datendiebstahl bei Facebook forderten Tausende Nutzer Schadensersatz. Dagegen wollte sich die Plattform wehren – und zog den Kürzeren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position betroffener Nutzer nach einem Datenschutzvorfall bei Facebook gestärkt. Schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten könne ein immaterieller Schaden sein, erklärte der BGH am Montag in Karlsruhe. Weitere negative Folgen müssten nicht nachgewiesen werden.
Es ging um einen sogenannten Scraping-Vorfall. 2018 und 2019 griffen Unbekannte bei Facebook Daten von Millionen von Nutzerinnen und Nutzern ab. 2021 wurden die Daten von 533 Millionen Nutzern im Internet verbreitet.
Schadensersatzforderung soll gesenkt werden
Darunter waren auch die Daten des Klägers, der vom Facebook-Mutterkonzern Meta Schadenersatz von mindestens 1.000 Euro fordert. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte er damit keinen Erfolg. Dieses muss nun neu über den Fall entscheiden und dabei die Einschätzung des BGH berücksichtigen.
Der BGH wies allerdings auch darauf hin, dass er keine Bedenken dagegen habe, für einen bloßen Kontrollverlust nur etwa 100 Euro Ausgleich anzusetzen.
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Auf den Punkt gebracht
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Facebook-Nutzer nach einem Datenschutzvorfall Anspruch auf Schadensersatz haben können, selbst wenn nur ein kurzer Kontrollverlust über ihre Daten vorliegt
- Das Oberlandesgericht Köln muss nun den Fall eines Klägers, der mindestens 1.000 Euro fordert, neu bewerten, wobei der BGH andeutete, dass ein Ausgleich von etwa 100 Euro für den bloßen Kontrollverlust angemessen sein könnte