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Popstar R. Kelly muss 30 Jahre in Haft

Der Musiker soll unter anderem Minderjährige sexuell ausgebeutet haben, außerdem wurde ihm Kidnapping und Bestechung vorgeworfen.

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Ex-Popstar R. Kelly wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt.
Ex-Popstar R. Kelly wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt.
ANTONIO PEREZ / AFP / picturedesk.com

Der frühere Pop-Superstar R. Kelly ist in einem Missbrauchsprozess zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Das teilte Richterin Ann Donnelly am Mittwoch an einem Gericht in New York mit. Eine Jury hatte den Musiker im vergangenen Jahr nach mehrwöchigem Prozess in allen neun Anklagepunkten – darunter sexuelle Ausbeutung Minderjähriger, Kidnapping und Bestechung – für schuldig befunden. Kelly, der mit schwarzer Brille, schwarzer Corona-Maske und khakifarbenem Oberteil am Gericht erschien, hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Bevor Richterin Donnelly das Strafmass verkündete, erzählten sieben Opfer von Kelly nacheinander und teilweise unter Tränen noch einmal ihre Geschichten. Teilweise schauten und sprachen ihn die Frauen dabei direkt an – doch Kelly starrte entweder geradeaus, auf die Notizen vor sich auf dem Tisch, oder unterhielt sich leise mit seinen Verteidigerinnen. Der Musiker habe einen "Gotteskomplex", habe "Millionen Menschen manipuliert" und "jämmerliche, unerklärliche" Taten begangen, sagte eine Frau. "Ich bin nicht hier wegen des Geldes und schon gar nicht für Hollywood", sagte eine andere. "Ich bin hier, weil ich Gerechtigkeit suche."

"Du bist ein Missbrauchstäter"

Die Frauen berichteten erneut von dem sexuellen, physischen und mentalen Missbrauch, den sie durch Kelly erfuhren – teilweise, als sie noch minderjährig waren. "Robert, du hast so viele Menschen zerstört", sagte eine Frau. "Du bist ein Missbrauchstäter, du bist schamlos, du bist ekelhaft und du bist selbstgerecht", klagte eine andere Frau den Sänger an. Eine weitere sagte, es gehe ihr nicht um Kellys Reue, denn sie könne sehen, dass er keine zeige. Die Frauen berichteten auch, dass sie von Fans des Sängers, die ihnen nicht glaubten, im Internet angegriffen worden seien.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld mehr als 25 Jahre Haft und eine Geldstrafe zwischen 50.000 und 250.000 Dollar für den "I Believe I Can Fly"-Sänger gefordert, der bereits seit seiner Festnahme im Sommer 2019 im Gefängnis sitzt. Eine solche Strafe sei unter anderem wegen der Schwere seiner Verbrechen angemessen, außerdem gehe von Kelly nach wie vor eine Gefahr aus, hieß es.

Die Anwälte des Musikers hatten eine deutlich geringere Strafe gefordert. Vor der Verkündung des Strafmaßes gab es vor Gericht zudem erneut Diskussionen über die Vermögensverhältnisse des Musikers. Während die Staatsanwaltschaft behauptete, dass Kelly Millionen aus Rechteverkäufen zustünden, wies die Verteidigung des Musikers das zurück und gab an, er sei quasi bankrott. "Seine Musik wird nicht mehr gespielt", sagte Anwältin Jennifer Bonjean. "Wir sehen es an seinen Tantiemen, seit dem Prozess sind die extrem zurückgegangen."

Erste Vorwürfe schon vor Jahrzehnten

Erste Anschuldigungen gegen den 1967 in Chicago als Robert Sylvester Kelly geborenen Musiker wurden bereits vor rund 25 Jahren bekannt. 2008 stand er wegen des Besitzes von Bildern schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht – und wurde freigesprochen. Der Musik-Koloss schien unangreifbar auf seinem Pop-Thron. Mit mehr als 50 Millionen verkauften Alben, mehreren Grammys und anderen Auszeichnungen gehörte er zu den erfolgreichsten Musikern des späten 20. Jahrhunderts.

Aber spätestens als 2019 die aufsehenerregende Dokumentation "Surviving R. Kelly" die Anschuldigungen zusammenfasste, wurde es um den Sänger immer einsamer. Stars distanzierten sich von ihm, zudem Radiosender, Streaming-Dienste und dann auch sein Musiklabel RCA, das zu Sony Music gehört.

Mit der Strafmaßverkündung in New York sind die juristischen Auseinandersetzungen für Kelly noch nicht vorbei: Auch in den US-Bundesstaaten Illinois und Minnesota liegen Anklagen gegen den Musiker vor. Ein Prozess in Chicago soll schon Mitte August beginnen.

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