Mordprozess in Innsbruck
Ex-Politiker in Völs getötet – Mann (52) vor Gericht
Im November 2023 wurde im Tiroler Völs (Bezirk Innsbruck-Land) ein Ex-Gemeindepolitiker getötet. Nun steht der 52-jährige Tatverdächtige vor Gericht.
Der Prozess startete Donnerstagvormittag am Innsbrucker Landesgericht. Dem Angeklagten wird zu Last gelegt, dem Ex-Vizebürgermeister von Völs mit einem axt-ähnlichen Gegenstand im Kopf- und Halsbereich tödliche Verletzungen zugefügt zu haben.
Der 52-Jährige hatte die Tat in Einvernahmen bereits gestanden. Als Grund hatte er damals angegeben, mit Grundstücksgeschäften unzufrieden gewesen zu sein, die er in der Vergangenheit mit der Gemeinde abgeschlossen hatte.
Zurechnungsfähigkeit im Fokus
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leide der Beschuldigte zwar an einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung", sei zum Tatzeitpunkt allerdings zurechnungsfähig gewesen. Die Verteidigung stellte dieses Gutachten infrage. Dem Anwalt zufolge könne sein Mandant aufgrund seiner Krankheit nicht verurteilt werden. Er sei "massiv suizidgefährdet" und gehöre daher in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Erpressung als Motiv
Laut dem Angeklagten habe ihn das Opfer am 29. November 2023 auf einen Kaffee besucht. Dabei sprachen sie über eine "Grundstücksumwidmung", im Rahmen derer ihm sein Gegenüber "gedroht" und zum "Verkaufen gezwungen" habe. Daraufhin habe er das erstbeste Werkzeug genommen und dem 75-Jährigen auf den Schädel geschlagen. Der Angeklagte gab an, dass das Opfer ihn erpressen wollte.
Lebenslange Haft möglich
Die Leiche des Kommunalpolitikers wurde erst eine Woche später in einem Nebengebäude des Grundstücks des Beschuldigten gefunden. Die Polizei kam dem 52-Jährigen auf die Spur, weil dieser sich einem Bekannten anvertraute. Der Bekannte alarmierte schließlich die Beamten. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten lebenslange Haft.
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Auf den Punkt gebracht
- Im November 2023 wurde in Völs ein Ex-Gemeindepolitiker getötet, und nun steht der 52-jährige Tatverdächtige vor Gericht.
- Der Angeklagte, der die Tat gestanden hat, behauptet, er habe aus Unzufriedenheit mit Grundstücksgeschäften gehandelt und sei von dem Opfer erpresst worden; ihm droht lebenslange Haft.