Drohungen aus Zelle

Ex-Freundin gestalkt und mit Anruf-App terrorisiert!

Er bedrohte seine Ex aus der Haft: "Ich bringe dich um!" 1.465 Anrufe, unzählige E-Mails. Jetzt stand der Stalker vor Gericht.

Christoph Weichsler
Ex-Freundin gestalkt und mit Anruf-App terrorisiert!
Der Beschuldigte nutzte sogar ein Telefon aus der Untersuchungshaft, um seine Ex-Freundin und ihre Familie weiter zu bedrohen.
Christoph Weichsler

Ein 30-Jähriger soll seine Ex-Freundin (28) gestalkt und noch aus dem Gefängnis heraus bedroht haben. "Das Erste, was ich mache, wenn ich hier rauskomme – ich bringe sie um", soll er der Mutter des Opfers bei einem Anruf aus der U-Haft gedroht haben.

Für die Ex-Partnerin des Mannes war es der Höhepunkt eines monatelangen Albtraums, der mit dem Ende ihrer Beziehung begann. Der Schwimmbad-Techniker rief sie laut Gericht innerhalb von zwei Monaten 1.465 Mal an, schrieb ihr angeblich 159 E-Mails – und ließ selbst hinter Gittern nicht von ihr ab.

Eine seiner bedrohlichsten Botschaften soll gelautet haben: "Wenn ich brenne, wirst du auch brennen." Diese Drohung, wie viele andere, zielte angeblich darauf ab, die Wienerin einzuschüchtern und sie psychisch unter Druck zu setzen. Der Verteidiger des Angeklagten Wolf-Georg Schärf beschreibt die damalige Beziehung als sehr "toxisch".

Drohungen aus der Haft

Selbst im Gefängnis soll er die Möglichkeit zu telefonieren, zur weiteren Einschüchterung seiner Ex genutzt haben. Neben der Drohung gegen seine Ex-Freundin und ihre Familie ließ er auch Beleidigungen folgen, um sie weiter unter Druck zu setzen. "Er hat nicht einmal im Gefängnis aufgehört, mir Angst zu machen", erklärte sie vor Gericht.

Richter und Staatsanwältin zeigten sich fassungslos. "Sie nutzen Ihre Rechte, um weiter zu drohen – das ist untragbar", betonte die Staatsanwältin. Doch der Beschuldigte blieb bei seiner eigenen Sicht: "Ich wollte nur, dass sie mit mir Mitleid hat."

App für Anrufe programmiert

Die Beziehung zwischen den beiden endete und während die junge Frau versuchte, Abstand zu gewinnen, begann der Beschuldigte sie regelrecht zu belagern. Mit einer App ließ er angeblich im Minutentakt anonyme Anrufe bei ihr eingehen. Eine einstweilige Verfügung soll er ignoriert haben.

Für seine Ex-Freundin war die monatelange Belästigung eine schwere Belastung. "Ich wusste nie, ob er seine Drohungen wahrmacht", sagte sie. Die ständige Angst trieb sie dazu, Pfefferspray zu kaufen. "Vielleicht waren die Drohungen leer. Aber ich habe trotzdem damit gerechnet, dass er mich eines Tages vor meiner Tür erwartet."

"Wollte nur, dass es endlich aufhört!"

Vor Gericht zeigte sich der mutmaßliche Stalker teilgeständig. "Ja, ich habe sie zu oft angerufen. Aber sie hat mich auch anonym kontaktiert." Diese Behauptung wies sie entschieden zurück: "Ich habe ihn nie angerufen, ich wollte nur, dass es endlich aufhört."

Psychiatrische Unterbringung angeordnet

Ein psychiatrisches Gutachten stellte bei dem mutmaßlichen Stalker eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen fest. Er selbst sah das nicht so: "Ich bin nicht krank. Zumindest glaube ich das."

Das Urteil: zwei Jahre bedingt, dazu kommt der Widerruf einer früheren Haftstrafe von 7 Monaten sowie die Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt. Der Beschuldigte hat noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen – bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung gilt.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Mann, der seine Ex-Freundin monatelang mit Anrufen und E-Mails belästigte und selbst aus der Untersuchungshaft heraus Morddrohungen aussprach, wurde vor Gericht zu einer Haftstrafe und der Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie verurteilt.
    • Trotz eines psychiatrischen Gutachtens, das eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen feststellte, zeigte der Beschuldigte wenig Einsicht und behauptete, er sei nicht krank.
    CW
    Akt.