"Erfreuliche Wende"

EVN-Hammer! Die höheren Preise sind unzulässig

Knalleffekt am Dienstag in Österreich! Laut Verbraucherschutzverein sind die stillschweigenden Preissteigerungen der EVN gegen das Gesetz.

André Wilding
EVN-Hammer! Die höheren Preise sind unzulässig
Betroffene von Preissteigerungen bei EVN und allen anderen Energieanbietern können die Erhöhungen zurückfordern.
privat, PD (Symbolbild)

Fast 700 Verbraucher haben sich der Sammelaktion Energiepreiserhöhungen des Verbraucherschutzverein (VSV) bereits angeschlossen.

Viele von ihnen sind EVN-Kunden und damit von indexgebundenen Preissteigerungen um bis zu 500 Prozent seit Herbst 2022 betroffen. Für sie besonders belastend: die EVN hat sie über die Erhöhungen nicht informiert und ihre Teilzahlungsbeträge nicht angepasst. Nun sind sie mit horrenden Nachzahlungen, oft mehreren tausend Euro, konfrontiert, auf die sie nicht vorbereitet waren.

Nach einem abweisenden Urteil erster Instanz hat nun das Landesgericht Wiener Neustadt dieses Vorgehen für unrechtmäßig und die Erhöhungen für unwirksam erklärt. Die EVN hat demnach gegen § 125 Abs 2 GWG und § 80 Abs 2a ElWOG verstoßen, die Energielieferanten dazu verpflichten, ihre Kunden schriftlich über Preiserhöhungen zu informieren.

"Der Boden entzogen"

"Der unrichtigen Rechtsauffassung der EVN, die gesetzlichen Informationspflichten würden für ihre jährlichen indexgebundenen Preisanpassungen nicht gelten, wird vom LG Wr. Neustadt in aller Klarheit der Boden entzogen. Verstärkend tritt hinzu, dass EVN ihren Kunden im relevanten Zeitraum auch vertraglich zusicherte, diese rechtzeitig vor einer Preiserhöhung zu informieren", betont Gregor Maderbacher, Vertrauensanwalt des VSV.

Im Ergebnis hat die Verbraucherin zu 100 Prozent Recht bekommen: sie muss die gestiegenen Preise, die ihr die EVN verrechnet hat, nicht bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Erhöhung zurückfordern

"Das Urteil ist eine erfreuliche Wende, nachdem unsere Strafanzeige gegen die EVN überraschend schnell wieder eingestellt wurde", freut sich Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. "Auch wenn die Staatsanwaltschaft in der Vorgehensweise der EVN kein strafbares Verhalten gesehen hat: dass es rechtlich nicht zulässig war, ist nun geklärt."

Betroffene von Preissteigerungen bei EVN und allen anderen Energieanbietern können sich der VSV-Sammelaktion anschließen und die Erhöhungen zurückfordern.

Statement EVN

Doch was sagt eigentlich die EVN KG zu der Causa? "Es gibt bereits mehrere erstinstanzliche Urteile und ein OGH-Urteil, die unsere Position bestätigen. Dieses Berufungsurteil weicht gänzlich von diesen Entscheidungen ab", heißt es gegenüber "Heute".

Und weiter: "Wir würden selbstverständlich gegen diesen Entscheid berufen, um Rechtssicherheit durch den OGH zu erlangen. Der zu geringe Streitwert in diesem Fall verwehrt uns aber leider diesen notwendigen Schritt."

1/57
Gehe zur Galerie
    <strong>08.11.2024: Neos-Chefin Meinl-Reisinger hängt Kanzler und Kickl ab</strong>: Wie sich der neue Nationalratspräsident Walter Rosenkranz und die Koalitionsverhandler zuletzt geschlagen haben, liest du <a data-li-document-ref="120071262" href="https://www.heute.at/s/neos-chefin-meinl-reisinger-haengt-kanzler-und-kickl-ab-120071262">HIER &gt;&gt;</a>
    08.11.2024: Neos-Chefin Meinl-Reisinger hängt Kanzler und Kickl ab: Wie sich der neue Nationalratspräsident Walter Rosenkranz und die Koalitionsverhandler zuletzt geschlagen haben, liest du HIER >>
    Sabine Hertel; Helmut Graf; "Heute"-Collage

    Auf den Punkt gebracht

    • Das Landesgericht Wiener Neustadt hat entschieden, dass die stillschweigenden Preissteigerungen der EVN gegen das Gesetz verstoßen und unrechtmäßig sind
    • Betroffene Verbraucher können die Erhöhungen zurückfordern und sind nicht verpflichtet, die gestiegenen Preise zu bezahlen
    • Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig und stellt eine erfreuliche Wende für die betroffenen Kunden dar
    wil
    Akt.