Niederösterreich
Europa-Kommissarin kritisiert Asylzentrum Traiskirchen
Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, war in Österreich zu Besuch und kritisiert die Zustände im Traiskirchner Asylzentrum.
Um sich ein Bild vom Asylwesen in Österreich zu machen, besuchte Dunja Mijatovic, die Menschenrechtskommissarin der Europarats vergangene Woche das Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen (Bezirk Baden). Dort traf sie mit vielen Bewohnern, darunter Familien, Frauen und unbegleiteten Jungen und Mädchen, sowie mit Mitarbeitern der Bundesagentur für Aufnahme- und Unterstützungsleistungen zusammen.
"Ich begrüße die von der Agentur geleistete Arbeit, um alle Ankommenden unter guten sanitären Bedingungen unterzubringen, aber das Zentrum stößt an seine Grenzen, da viele derjenigen, die für eine Verlegung in andere Aufnahmeeinrichtungen in Frage kommen, in Traiskirchen bleiben", so die Kommissarin. Das für Kurzaufenthalte konzipierte Zentrum biete keine ausreichenden oder angemessenen Bildungs- und Freizeitaktivitäten, was insbesondere für unbegleitete Kinder problematisch sei.
Kritik an Bundesländern
Die unter 14-Jährigen würden derzeit von bezahlten asylsuchenden Müttern betreut, die ebenfalls im Zentrum wohnen und manchmal nicht einmal dieselbe Sprache sprechen würden. "Ich fordere die Behörden auf, für diese jungen Kinder von Beginn des Asylverfahrens an vollwertige Vormünder zu benennen und die Gespräche mit den Ländern fortzusetzen. Es muss sichergestellt werden, dass diese ihren Anteil übernehmen und die Asylbewerber nach Abschluss des Zulässigkeitsverfahrens überstellen, so wie es das Gesetz vorsieht", erklärte die Kommissarin. Ende Oktober erfüllte wie berichtet nur ein Bundesland seine Quote. Niederösterreich war es nicht.
Die Bosnierin unterstrich eine "entscheidende Bedeutung von Rechtsbeistand im Asylverfahren" und forderte die österreichischen Behörden auf, die Qualität des von der Bundesagentur für Aufnahme- und Unterstützungsleistungen geleisteten Beistands und die Unabhängigkeit dieser Agentur sowohl in der Praxis als auch im Gesetz zu gewährleisten.