Ukraine
EU-Sanktionen gegen Prigoschin-Mutter waren nichtig
Das EU-Gericht erklärt die Sanktionen gegen die Mutter des Chefs der Privatarmee Wagner, Jewgeni Prigoschin, für nicht rechtens.
Das Gericht der Europäischen Union hat EU-Sanktionen gegen die Mutter des Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Jewgeni Prigoschin, für nichtig erklärt.
Das teilte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mit. Der Rat der Mitgliedstaaten kann das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.
Die EU-Staaten hatten Violetta Prigoschina am 23. Februar 2022 in Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt auf ihre Sanktionsliste gesetzt, weil sie der Auffassung waren, dass Prigoschina "Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben". Dagegen reichte die Mutter des Chefs der sogenannten Wagner-Gruppe dann im April Klage ein.
Ihr Anwalt argumentiert darin unter anderem, die EU habe die Pflicht zur Begründung des Sanktionsbeschlusses missachtet und Tatsachenfehler begangen. So bestreitet Prigoschina laut der Klage, Eigentümerin von zwei Unternehmen zu sein, die von ihrem Sohn gegründet wurden. Zudem argumentiert sie, dass aus den Verbindungen zu ihrem Sohn nicht geschlossen werden könne, dass sie die territoriale Unversehrtheit der Ukraine in irgendeiner Form beeinträchtigt habe. Das eigentliche Sanktionsziel bestehe darin, indirekt ihren Sohn Jewgeni zu treffen.