Gegen Kinder- und Zwangsarbeit
EU-Lieferkettengesetz ist fix – Wer ist betroffen?
Das EU-Parlament stimmte für das Lieferkettengesetz ab. Damit fehlt nur noch die Zusage des Rates. Wie geplant, ist das Gesetz aber nicht mehr.
Nach mehreren Anläufen konnte das EU-Parlament in Straßburg am Mittwoch erfolgreich für das Lieferkettengesetz abstimmen. Dadurch sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen und bestraft werden, welche etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Nach dem Parlament muss nur noch der Rat (der Mitgliedsstaaten) final abstimmen.
SPÖ ist zufrieden
Die österreichischen Abgeordneten zeigten sich im Vorfeld sehr kritisch gegenüber dem neuen Gesetz. Die SPÖ gibt jetzt aber in einer Presseaussendung ihre Freude über den gelungenen Entschluss bekannt. "Es ist ein großer Erfolg, dass wir das Lieferkettengesetz heute abschließen konnten - nicht zuletzt, weil sich im Rat, aber auch im EU-Parlament konservative und liberale Parteien mit aller Kraft gegen dieses Gesetz gestellt haben", heißt es von U-Parlaments Vize-Präsidentin Evelyn Regner.
Kritik an Regierung
Die SPÖ kritisiert aber auch die österreichische Bundesregierung. Denn diese "hat nicht einmal dieser nun deutlich abgeschwächten Variante des Lieferkettengesetzes zugestimmt und versteckt sich dabei hinter dem Vorwand der Bürokratie und eines Wettbewerbsnachteils für heimische Unternehmen." Für Regner sei das nur ein Scheinargument, "denn ohne Sorgfaltspflicht stärken wir den unfairen Wettbewerbsvorteil von beispielsweise chinesischen Billigprodukten aus Zwangsarbeit".
Große Veränderungen
Das Gesetz wurde aber mittlerweile aufgrund der vorherigen Unstimmigkeiten weitreichend geändert und damit auch gelockert. Zuerst hätte die neue Richtlinie Unternehmen ab 500 Mitarbeiter und mit einem Umsatz von 150 Millionen Euro betreffen sollen. Die jetzigen Bestimmungen gelten aber nur mehr ab 1.000 Mitarbeiter und 440 Millionen Euro Umsatz.