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Erste Behörde prüft bald, ob du über 20 Grad heizt

Jetzt wird es ernst! Das erste Land will bei einer Gasmangellage das Heizen auf 20 Grad begrenzen – und das auch per Stichprobenkontrolle prüfen.

Der Schweizer Bundesrat Guy Parmelin informierte am Mittwoch über neue Maßnahmen, die bei einer schweren Gasmangellage eingesetzt werden könnten.
Der Schweizer Bundesrat Guy Parmelin informierte am Mittwoch über neue Maßnahmen, die bei einer schweren Gasmangellage eingesetzt werden könnten.
Getty Images/iStockphoto

Für den Fall, dass die Schweiz im Winter in eine schwere Gasmangellage gerät, hat der Bundesrat neue Maßnahmen vorbereitet. Wohnungen dürften etwa nur noch bis 20 Grad geheizt werden. Am Mittwoch informierte Bundesrat Guy Parmelin laut "20 Minuten", welche Maßnahmen drohen könnten, sollte diesen Winter in der Schweiz eine Gasmangellage eintreten. Dabei wurde ein Verordnungsentwurf bekannt gegeben, der bei einer schweren Mangellage eingesetzt werden kann.

Kommt dieser zum Einsatz, könnte beispielsweise die Raumtemperatur für Innenräume, die mit Gas beheizt werden, auf maximal 20 Grad beschränkt werden. Auch der Betrieb von Heizstrahlern oder Hochdruckreinigern wäre verboten – die Warmwasserbereitung im Privatbereich würde auf 60 Grad beschränkt. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit Geldbeträgen gestraft. "20 Minuten" beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den neuen Verordnungsentwurf.

Wird es diesen Winter zu einer Gasmangellage kommen?

Das lasse sich nicht prognostizieren und hänge neben meteorologischen vor allem auch von geopolitischen Faktoren ab, sagt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Bereits jetzt sind alle aufgefordert, Energie zu sparen.

Wie steht es aktuell um die Gasversorgung in der Schweiz?

Die Schweizer Versorgung mit Erdgas ist derzeit gesichert. Aktuell stehen alle inländischen Pipelinekapazitäten sowie die Import- und Exportkapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat derzeit, mit Ausnahme der stark gestiegenen Preise, keine direkten Auswirkungen auf die Schweizer Gasversorgung.

Weshalb werden jetzt noch keine Maßnahmen erlassen?

Die Verordnungsentwürfe basieren auf dem Landesversorgungsgesetz – dieses ermöglicht im Fall einer schweren Mangellage mit lebenswichtigen Gütern starke Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit. Diese Bestimmungen können aber nicht bereits jetzt erlassen werden, da die Versorgung der Schweiz derzeit gesichert ist.

Was könnte verboten werden?

Der Verordnungsentwurf enthält verschiedene Maßnahmen für den Fall einer schweren Mangellage. Das heißt jedoch nicht, dass auch alle in Kraft gesetzt werden, falls es zu einer Mangellage kommen sollte. Verboten werden soll:

- das Heizen von ungenutzten Räumen
- das Heizen von Schwimmbädern, Dampfbädern und Saunen
- der Betrieb von Heizstrahlern, Warmluftvorhängen, Gas-Feuern, Hochdruckreinigern und Warmluftzelten

Diese Verbote gelten sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte. Zudem soll das Heizen von Innenräumen auf 20 Grad begrenzt werden.

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    Weshalb kann der Bundesrat den Privathaushalten Vorschriften machen?

    Schweizer Privathaushalte haben einen Anteil von über 40 Prozent am gesamten Gasverbrauch. Es ist somit nicht möglich, ohne Beitrag der Haushalte den Verbrauch signifikant zu senken. Bei einem Netzzusammenbruch könnten außerdem die Privathaushalte auch nicht mehr versorgt werden.

    Wie werden diese Verbote kontrolliert?

    Die Kontrolle der Einhaltung dieser Verbote obliegt den Kantonen. Ob Kontrollen durchgeführt werden, entscheiden die jeweiligen Kantone.

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      Gibt es Strafen, wenn ich die Verbote nicht einhalte?

      Das Landesversorgungsgesetz bietet keine Basis für Ordnungsstrafen – Verstöße werden als Vergehen geahndet. Somit könnte es zu Geldstrafen kommen, diese müssen aber nicht höher ausfallen als Bußen und können per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft behandelt werden.

      Gelten die Regelungen nur für Wohnungen, die mit Gas geheizt werden?

      Ja, die Regelungen gelten nur für Heizungen mit Gas. Solange noch genügend Heizöl vorhanden ist, gibt es laut WBF keinen Grund und keine rechtliche Grundlage, das Heizen mit Öl zu beschränken.

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