Niederösterreich
Ermittlungsverfahren nach Plagiatsvorwürfen eingeleitet
Im Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen gegen Ex-Ministerin Aschbacher leitete die FH Wr. Neustadt nun ein Ermittlungsverfahren ein.
Im Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen gegen Ex-Ministerin Christine Aschbacher (VP) wurde von der Kollegiumsleitung der FH Wiener Neustadt als der nach dem Fachhochschulgesetz (FHG) zuständigen Behörde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das die vorgebrachten Vorwürfe prüfen und den Sachverhalt aufklären wird.
Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sind die Klärung von (Vor-)Fragen wie die zum Zeitpunkt der Beurteilung der Arbeit geltende Rechtslage für Magisterarbeiten an Fachhochschulen, die Authentizität der in Rede stehenden Arbeit, die Grundlagen ihrer damaligen Beurteilung, gegebenenfalls die Befragung von Auskunftspersonen sowie die konkret erhobenen Vorwürfe und Anhaltspunkte, heißt es in einer Aussendung der FH.
"An fairer Aufklärung interessiert"
„Wissenschaftliche Integrität ist Bestandteil unseres täglichen Wirkens als Hochschule. Auch wir sind sehr an einer sorgfältigen, fairen und zügigen Aufklärung interessiert. Das verlangt unser guter Ruf; auch unsere 14.000 Alumni, mehr als 4.000 aktuell Studierende und über 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es verdient, dass diese Angelegenheit gewissenhaft und umfassend geklärt wird“, so FHWN-CEO Armin Mahr.
Beurteilungsgutachten
Im Zuge des Verfahrens soll festgestellt werden, ob das Beurteilungsgutachten der Arbeit schwere Mängel aufweist bzw. ob es sich augenscheinlich um ein „Vollplagiat“ handelt. Maßstab ist die Rechtslage und Praxis an Fachhochschulen aus dieser Zeit. „Für diesen ersten Schritt müssen viele Prozesse aus dem Jahr 2006 rekonstruiert und damals involvierte Personen befragt werden. Daher kann damit gerechnet werden, dass diese Untersuchung einige Wochen in Anspruch nehmen wird “, so Mahr.
Aberkennung des akademischen Grades möglich
Sollte sich in diesem Verfahren ergeben, dass die erhobenen Vorwürfe Bestand haben, sollen externe Gutachten eingeholt werden, deren Unabhängigkeit außer Zweifel steht. Ergibt sich daraus, dass die Verleihung des akademischen Grades zu Unrecht erfolgte, wird die Behörde ein Verfahren zum Widerruf des akademischen Grades einleiten. Kommt auch dieses Gutachten zum gleichen Schluss, wird der Leiter des Kollegiums ein Verfahren zur Aberkennung einleiten, welches dazu führen kann, dass der Abschluss bestätigt, oder der akademische Grad aberkannt wird.
"Umgehende Prüfung der Sachlage"
Der Aufsichtsratsvorsitzende der FH Wiener Neustadt, Klaus Schneeberger, verwies wie berichtet indes in einer ersten Stellungnahme auf die führende Rolle, die sich die Fachhochschule in den letzten Jahren erarbeitet habe: „Die Fachhochschule Wiener Neustadt ist ein Leuchtturm in der Wissenschaftslandschaft des Landes Niederösterreich“, so Schneeberger. „Daher habe ich sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit der Geschäftsführung der Fachhochschule Wiener Neustadt Kontakt aufgenommen und eine umgehende Prüfung der Sachlage in Auftrag gegeben."