Verkehrsexperte klärt auf

Enthüllt – nicht alle Lenker müssen sich anschnallen

Autolenker müssen sich beim Fahren angurten. Doch es gibt eine Ausnahme: Manche Lenker dürfen auf die Regelung pfeifen. "Heute" kennt den Hintergrund.

Johannes Rausch
Enthüllt – nicht alle Lenker müssen sich anschnallen
"Grundsätzlich gilt in Österreich die Gurtanlegepflicht", sagt ÖAMTC-Jurist Stefan Dahedl. Aber nicht für alle Lenker. (Symbolbild)
ÖAMTC, iStock

Eigentlich ist die Sachlage klar. Laut Gesetz besteht für jeden Insassen eines Kraftfahrzeugs Gurtenpflicht: Nicht nur der Lenker, sondern auch der Beifahrer und alle, die auf der Rückbank sitzen, müssen sich daran halten.

Und: Jede Person ab 14 Jahren ist für die Einhaltung dieser Verpflichtung selbst verantwortlich. Wie ein Kenner jetzt erklärt, gibt es für manche Personen allerdings eine Ausnahme.

"Grundsätzlich gilt in Österreich die Gurtanlegepflicht", erklärt Stefan Dahedl, Jurist beim ÖAMTC in Linz, gegenüber "Heute". Das Kraftfahrgesetz bestimme jedoch, dass ein Taxler während der Beförderung eines Gastes keinen Sicherheitsgurt anlegen muss.

Nach der Wertung des Gesetzgebers soll der Taxilenker in seiner Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Der Grund: ein besseres Reagieren bei möglichen tätlichen Angriffen von Passagieren.

Für den Fahrgast gilt weiterhin das verpflichtende Anlegen eines Sicherheitsgurtes.
Stefan Dahedl
Jurist beim ÖAMTC

"Für den Fahrgast gilt allerdings weiterhin das verpflichtende Anlegen eines Gurtes", betont der Experte. Die Pflicht besteht freilich auch für Taxifahrer, wenn sie ohne Gast unterwegs sind.

Teenager raubten Taxi

Der schreckliche Vorfall liegt fast zwei Jahre zurück, trotzdem ist er noch in Erinnerung: Im Herbst 2022 haben zwei Burschen und ein Mädchen einen 72-jährigen Taxilenker in Pettenbach (Bez. Kirchdorf) gewaltsam aus dem Auto gezerrt. Danach sind sie mit dem Wagen geflüchtet. Zuvor hatten sie sich aus Linz in den Ort fahren lassen.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Autolenker müssen sich beim Fahren angurten, aber es gibt eine Ausnahme: Taxifahrer während der Beförderung eines Gastes
    • Laut Gesetz besteht für jeden Insassen eines Kraftfahrzeugs Gurtenpflicht, aber für Taxilenker während der Beförderung eines Gastes ist die Verwendung eines Sicherheitsgurtes nicht verpflichtend, um ihre Bewegungsfreiheit nicht einzuschränken
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