Aktuelle Zahlen
Enthüllt! 22 Prozent der Asylanträge von Frauen
Eine neue ÖIF-Statistikbroschüre liefert aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zur beruflichen und familiären Situation von Zuwanderinnen in Österreich.
Zum Weltfrauentag veröffentlicht der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) die Broschüre "Frauen – Zahlen, Daten und Fakten zu Migration & Integration" und liefert damit aktuelle Zahlen zur Integration von Frauen in den Bereichen Zuwanderung und Aufenthalt, Bevölkerung und Asyl, Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf sowie Familie und Gesundheit. Die Broschüre beleuchtet anhand von Statistiken Herausforderungen und Chancen der Integration von Zuwanderinnen in Österreich.
Mehr als 1 Million im Ausland geborene Frauen
Zu Jahresbeginn 2023 lebten 1.008.582 im Ausland geborene Frauen in Österreich, das entsprach 21,8 Prozent der weiblichen Gesamtbevölkerung. Dem stehen 967.278 im Ausland geborene Männer gegenüber. 46,7 Prozent der im Ausland geborenen Frauen stammten aus EU-/EFTA-Staaten bzw. Großbritannien, 53,3 Prozent wurden in Drittstaaten geboren. Die meisten im Ausland geborenen Frauen stammten aus Deutschland (13,4 Prozent), Bosnien und Herzegowina (8,8 Prozent), der Türkei (7,6 Prozent), Serbien (7,5 Prozent) und Rumänien (7,4 Prozent). Der Anteil an ukrainischen Frauen hat sich vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine in den letzten fünf Jahren von 9.152 auf 53.761 fast versechsfacht.
Im Jahr 2022 sind insgesamt 73.500 Frauen mehr nach Österreich zugezogen als aus Österreich abgewandert, am höchsten fällt die Nettozuwanderung bei den Herkunftsstaaten Ukraine (+44.900), Deutschland (+4.400), Rumänien (+3.300), Syrien (+3.200) und Kroatien (+2.500) aus. Bei den rund 59.000 Asylanträgen des Jahres 2023 entfielen insgesamt 21,9 Prozent auf Frauen, dem steht ein Frauenanteil von 40,7 Prozent bei den Asylgewährungen gegenüber. In den vergangenen zehn Jahren war der Frauenanteil bei den Asylanträgen deutlichen Schwankungen unterworfen: Der höchste Frauenanteil wurde im Jahr 2018 mit 39,6 Prozent erreicht, 2022 war der Anteil mit 9,0 Prozent am geringsten.
Unterschiede je nach Herkunftsland
Die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Migrationshintergrund lag im Jahr 2022 mit 63 Prozent unter jener der Frauen ohne Migrationshintergrund (73 Prozent). Je nach Herkunftsland bestanden große Unterschiede: Am höchsten fällt die Erwerbstätigenquote mit 76 Prozent bei Frauen aus EU-Staaten vor 2004, den EFTA-Staaten und Großbritannien aus. Bei türkischen Frauen nahm knapp die Hälfte der Frauen am Erwerbsleben teil (51 Prozent), bei Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien zwei Drittel (66 Prozent).
Am geringsten war die Erwerbsbeteiligung von Frauen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak (25 Prozent). Im Vergleich zu 2017 ist die Erwerbsbeteiligung bei Frauen aus der Türkei am stärksten gestiegen (+9 Prozent). Die Arbeitslosenquote unter Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit war 2022 mit 9,9 Prozent mehr als doppelt so hoch als jene der österreichischen Staatsbürgerinnen (4,9 Prozent).
Steigendes Bildungsniveau
Frauen ausländischer Staatsangehörigkeit sind in den höchsten und niedrigsten Bildungsschichten überproportional vertreten, während österreichische Frauen häufiger über einen Abschluss auf der mittleren Bildungsebene verfügen. Frauen aus EU-/EFTA-Staaten bzw. Großbritannien sind durchschnittlich sehr hoch qualifiziert, rund 36 Prozent hatten einen akademischen Abschluss. Im Gegensatz dazu verfügten 58 Prozent der türkischen und fast 32 Prozent der ex-jugoslawischen Migrantinnen als höchsten Abschluss über einen Pflichtabschluss.
Im Zeitverlauf lässt sich sowohl bei Österreicherinnen als auch bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ein Anstieg des Bildungsniveaus beobachten: 2001 verfügten noch 31 Prozent der Österreicherinnen und 57 Prozent der Ausländerinnen als höchsten Abschluss über einen Pflichtschulabschluss. 2022 traf dies auf nur noch 13 Prozent der österreichischen Frauen zu, der Wert bei Frauen ausländischer Staatsangehörigkeit lag durchschnittlich bei 24 Prozent.
Integrationsangeboten für Frauen
In den im Integrationsgesetz festgeschriebenen Werte- und Orientierungskursen sind die Themen Gleichberechtigung von Frau und Mann, bestehende Rechte auf Selbstbestimmung und Gewaltschutz sowie die Chancen und Möglichkeiten von Frauen in Österreich integraler Bestandteil; die Kurse sind seit 2017 per Integrationsgesetz verpflichtend für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte zu besuchen.
Der ÖIF bietet außerdem in seinen Integrationszentren österreichweit sowie in den Frauenzentren in Wien und Graz eine breite Palette an Seminaren, Sprechstunden und Beratungen zu Berufs- und Bildungschancen, Gesundheit und Familie und Gewaltprävention und Selbstbestimmung an. Speziell in den ÖIF-Frauenzentren werden auch von Gewalt betroffene Frauen mit Fluchthintergrund beraten und direkt an jene Organisationen vermittelt, die sich intensiv mit Gewaltschutz, Arbeitsmarktintegration oder Frauengesundheit auseinandersetzen und konkrete Hilfestellungen für den Einzelfall bieten.