Klimaschutz
Energiegutschein – so kommst du jetzt an die 150 Euro
In den nächsten Tagen bekommt jeder österreichische Haushalt erfreuliche Post. "Heute" zeigt, wie der Energiekostenbonus eingelöst werden kann.
Die Einmalzahlung der Regierung von 150 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise wird in den nächsten Wochen als Gutschein per Post an alle Haushalte in Österreich verschickt. Insgesamt werden rund 600 Millionen Euro investiert.
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Bis Ende Mai sollte dann jeder Haushalt (Hauptwohnsitze) einen Energiekostenbonus erhalten haben, aber nicht alle dürfen ihn auch einlösen. Man muss brutto unter 5.670 Euro (Einpersonenhaushalt) bzw. 11.340 Euro (Mehrpersonenhaushalt) im Monat verdienen. Insgesamt profitieren 95 Prozent der Haushalte.
Ob einem der Gutschein tatsächlich zusteht, soll dann "stichprobenartig" kontrolliert werden. Der ursprüngliche Plan, dass die Energieversorger das Geld auszahlen, wäre auf zahlreiche rechtliche und praktische Hürden gestoßen.
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So sieht der neue Gutschein aus
Ein Gutschein pro Haushalt
Der Versand der Gutscheine ist an den Zeitpunkt der Jahresabrechnungen gekoppelt und erfolgt gestaffelt, pro Woche werden rund eine Million Gutscheine verschickt. Bis Ende Mai sollten dann alle Haushalte, die einen Hauptwohnsitz gemeldet haben, einen Energiekostenbonus erhalten haben.
Sämtliche Informationen zum Energiekostenausgleich finden sich auf der Webseite oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich. Außerdem wurde eine eigene Hotline (für Fragen, Beschwerden) eingerichtet 050 233 798.
Pro Haushalt und zahlungsverpflichteter Person kann jeweils ein Gutschein eingelöst werden. Der Gutschein ist jeweils an einen Haushalt, einen aufrechten Vertrag mit einem Stromlieferanten sowie eine Verdiensthöchstgrenze (5.670 Euro brutto) gebunden.
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Wer diese Kriterien erfüllt, kann den Gutschein entweder online mittels QR Code am Gutschein selbst aktivieren, sich elektronisch unter energiekostenausgleich.gv.at registrieren oder postalisch einlösen. Die Möglichkeiten und Adressen sind im Brief angeführt.
Der Gutschein wird bei positiver Prüfung an den Stromlieferanten übermittelt. Dieser wird dann die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung (ab Juni 2022) automatisch abziehen. "Diese Lösung gewährleistet den wichtigen Datenschutz, ist rechtssicher und unbürokratisch", heißt es aus dem Finanzministerium.
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