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EM-Schauen während der Arbeitszeit: So geht's!

Heute Redaktion
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Bild: ORF/Thomas Ramstorfer

Am 10. Juni beginnt die mit Spannung erwartete Fußball-Europameisterschaft in Frankreich. Wer die Spiele auch während der Arbeit live mitverfolgen möchte, sollte sich arbeitsrechtlich absichern und an folgende Tipps der Arbeiterkammer halten.

Am 10. Juni beginnt die mit Spannung erwartete Wer die Spiele auch während der Arbeit live mitverfolgen möchte, sollte sich arbeitsrechtlich absichern und an folgende Tipps der Arbeiterkammer halten.

"Am besten trifft man mit seinem Vorgesetzten eine Übereinkunft, mit der beide Seiten leben können. Ein gutes Betriebsklima fördert schließlich auch die Arbeitsleistung", sagt AK Niederösterreich-Experte Maximilian Weh.

, also während der Arbeitszeit. Wer trotzdem das Geschehen verfolgen möchte, sollte entsprechende Vorkehrungen treffen. "Da es ohne Absprache mit dem Arbeitgeber nicht gestattet ist, einen Fernseher aufzustellen oder im Internet einen Livestream zu verfolgen, sollte man vorab eine Vereinbarung mit diesem treffen", rät Maximilian Weh.

Privates Internetsurfen ist zwar in manchen Unternehmen erlaubt, allerdings meist nur in geringem Ausmaß. "Wer keine Vereinbarung trifft, läuft Gefahr, eine Abmahnung zu erhalten oder im schlimmsten Fall sogar entlassen zu werden", warnt der Arbeitsrechtsexperte.

Ist Radio hören im Betrieb grundsätzlich erlaubt, kann man die EM auf diesem Weg mitverfolgen. "Allerdings darf die eigene Leistung dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch KollegInnen oder KundInnen dürfen durch die Geräuschkulisse nicht belästigt werden", sagt Weh.