Steiermark

Baby tot – Vater blieb Sohn aus Corona-Angst fern

Im Sommer 2020 ist ein Baby in Graz verhungert bzw. verdurstet. Die Eltern und die Großmutter mussten sich am Freitag vor Gericht verantworten.

Heute Redaktion
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Straflandesgericht Graz
Straflandesgericht Graz
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Ein Elternpaar und die Großmutter mussten sich am Freitag am Grazer Straflandesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung eines Babys verantworten: Sie sollen den Buben im Sommer 2020 verhungern bzw. verdursten haben lassen, berichtet "ORF Steiermark". Der Vater wurde freigesprochen, Mutter und Großmutter wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt.

Das Baby wurde am 26. Juni geboren. Nach der Entlassung aus dem Spital soll es im Juli 2020 zu wenig Flüssigkeit erhalten haben. Dadurch sei der Säugling ausgetrocknet und am 23. Juli auf dem Weg bzw. im Spital gestorben.

Da die Kindesmutter nach dem Kaiserschnitt selbst mehrmals wegen der Gefahr einer Sepsis in Behandlung war, kümmerten sich zu Hause der Vater sowie die Großmutter um den kleinen Buben. "Niemanden will aufgefallen sein, dass das Baby zu wenig Nahrung und Flüssigkeit aufnahm", schilderte der Ankläger im Eröffnungsplädoyer.

Bub wog halbes Kilo weniger als bei Geburt

Als die Mutter wieder vom Spital nach Hause kam und den Zustand des Babys bemerkte, sei sie mit ihm ins Krankenhaus gefahren. Schon am Weg dorthin sei der Kleine gestorben, so der Staatsanwalt. Die gesetzten Maßnahmen der Ärzte konnten ihn nicht mehr retten. Der Bub starb mit vier Wochen und wog einen halben Kilo weniger als bei der Geburt.

"Der Zustand muss sich über mehrere Tage entwickelt haben", ist der Ankläger überzeugt und meinte weiter, dass der schlechte Zustand "für jede normal mit einem Säugling betraute Person bemerkbar gewesen" sei.

Baby sei nicht verdurstet, sondern "aus anderen Gründen gestorben"

Doch die Eltern und die Großmutter sehen das anders. Sie bekannten sich nicht schuldig. "Die Mutter hatte schon in der Schwangerschaft eine Infektion, auch beim Kaiserschnitt. Und es bestand daher ein hohes Risiko einer Neugeborenen-Sepsis." Die Symptome des Kleinen hätten darauf hingedeutet. Typisch dafür sei ein "sehr schneller Krankheitsverlauf vom scheinbar gesunden hin zum todkranken Kind", schildert die Anwältin.

Auch soll das Baby eine angeborene Nierenerkrankung gehabt haben. "Die Mutter hat alles versucht", erklärt sie weiter. Der Vater habe sich – aus Angst, das Kind mit dem Coronavirus zu infizieren – möglichst ferngehalten.

Vater hielt sich wegen Corona-Angst von Baby fern

Die Mutter gab bei der Befragung an, dass der Gesundheitszustand des Babys ihrer Ansicht nach bis zwei Tage vor dem Tod "normal" war: "Als ich gemerkt habe, dass etwas nicht stimmt, bin ich sofort ins Spital." Der berufstätige Vater gab an, dass er den Kleinen nur zweimal gehalten habe, immer mit FFP2-Maske. Er schlief auch in einem anderen Zimmer als Mutter und Kind.

Die Großmutter sagte aus, dass sie sich immer dann um das Kind gekümmert hat, wenn ihre Schwiegertochter wegen der Kaiserschnittwunde im Spital war. Sie habe die Empfehlungen der Eltern befolgt und ihnen auch gesagt, wenn ihr etwas seltsam vorkam.

Freispruch für Vater

Die Richterin wies weitere Beweisanträge und Gutachtenswünsche der Verteidigung ab und verurteilte die Mutter zu neun Monaten Haft, die ihr vorerst bedingt nachgesehen werden. Die Großmutter wurde zu sieben Monaten Haft, ebenfalls bedingt, verurteilt.

Der Vater wurde freigesprochen, weil er sich zum Schutz des Kindes vor einer Corona-Ansteckung weitgehend ferngehalten hatte. Sowohl die Mutter als auch die Großmutter kündigten volle Berufung an. Der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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