Niederösterreich
Eltern atmen auf - Sonderbetreuungszeit ab 1. September
Gute Nachricht für Eltern: Durch die rückwirkende Sonderbetreuungszeit ist der Kostenersatz durch den Bund geregelt.
„Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung nach den vielen Protesten und Hilferufen betroffener Eltern bei uns nun einlenkt und eine rückwirkende Sonderbetreuungszeit mit 1. September umgesetzt wird. Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit für berufstätige Eltern, deren Kinder in Quarantäne müssen und die zuhause betreut werden“, so Arbeiterkammer Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser.
Tausende Familien profitieren
Durch die Sonderbetreuungszeit ist der Kostenersatz durch den Bund geregelt. Zudem ist sichergestellt, dass die Eltern keine Pflegefreistellung oder gar Urlaub nehmen brauchen, wenn sie sich in der Pandemie zuhause um ihre Kinder kümmern müssen. „Unser Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich einmal mehr ausgezahlt. Tausende Familien profitieren von dieser rückwirkenden Regelung“, so Wieser.
Die AK und die SPÖ hatten die Lücke bei der Sonderbetreuungszeit heftig kritisiert - mehr dazu hier.