Nach Hochwasser

"Eine Pendelzeit von zwei Stunden gilt als zumutbar"

Auch wenn sie aufgrund der Bahn-Streckensperren nach dem Hochwasser dorthin jetzt länger brauchen, bleibt Pendlern der Weg zur Arbeit nicht erspart.

Jochen Dobnik
"Eine Pendelzeit von zwei Stunden gilt als zumutbar"
Hochwasserschäden auf der neuen Weststrecke.
ÖBB Wegscheider

Unterspülte Gleise, geflutete Tunnel und Bahnhöfe – die extremen Unwetter der letzten Tage haben auch bei der österreichischen Schieneninfrastruktur Spuren der Verwüstung hinterlassen. So legte das "Jahrhundert-Hochwasser" gleich mehrere Gleise der Weststrecke für mehrere Monate lahm – "Heute" hat berichtet.

Wenn der Zug nicht fährt, ist das eine Dienstverhinderung, die für bis zu zehn Tage einen Entgeltfortzahlungs-Anspruch auslöst, Arbeitsrechtsexperte Martin Gruber-Risak im Ö1-"Morgenjournal".

Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser laufen auf Hochtouren

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    Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser laufen auf Hochtouren.
    Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser laufen auf Hochtouren.
    DOKU-NÖ

    Allerdings müsse man alles Zumutbare unternehmen, um die Arbeitsleitung zu erbringen. Etwa den Umstieg aufs Auto oder eine andere Bahnroute – sonst könnte die Kündigung drohen. Schließlich sei es dem Arbeitgeber auch nicht zumutbar, zu warten, bis die Bahnstrecke wieder befahrbar ist, so Gruber-Risak.

    Bei einer Vollzeitbeschäftigung ist eine Pendelzeit für Hin- und Rückfahrt im Umfang von zwei Stunden "jedenfalls zumutbar", so der Arbeitsrechtsexperte von der Uni Wien.

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    Einen Anspruch auf Homeoffice gibt es in Österreich jedenfalls nicht. Allerdings sei es in Branchen, in denen die Arbeitsleistung auch von zu Hause aus erbracht werden kann, unter Umständen wohl denkbar, so Gruber-Risak, die Homeoffice-Möglichkeit auf absehbare Zeit zu gewähren, bevor es zur Kündigung kommt.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Trotz der durch das Hochwasser verursachten Bahn-Streckensperren und der damit verbundenen längeren Pendelzeiten bleibt den Pendlern der Weg zur Arbeit nicht erspart
    • Arbeitsrechtsexperte Martin Gruber-Risak betont, dass eine Pendelzeit von bis zu zwei Stunden zumutbar ist und alternative Transportmittel genutzt werden sollten, um eine Kündigung zu vermeiden, da es keinen Anspruch auf Homeoffice gibt
    dob
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