Wien

Eigene Corona-Regeln für Wien: Was du nun wissen musst

Am Mittwoch verkündete Wiens Bürgermeister Michael Ludwig neue Corona-Regeln für Wien, die sich von den Bundesvorgaben unterscheiden: Ein Überblick.

Michael Rauhofer-Redl
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In Wien müssen sich im Sommer auch Kinder regelmäßig testen lassen. (Symbolbild)
In Wien müssen sich im Sommer auch Kinder regelmäßig testen lassen. (Symbolbild)
Utrecht, Robin / Action Press / picturedesk.com

Ab Donnerstag, 1. Juli 2021, gelten weitreichende Lockerungen, die die Bundesregierung veranlasst hat. Die FFP2-Pflicht entfällt überall dort, wo es einen 3G-Nachweis gibt und dort wo nach wie vor Maske getragen werden muss, etwa in Öffis oder im Handel, kann auf den für viele weniger belastend wirkende Mund-Nasen-Schutz (MNS) zurückgegriffen werden. 

Doch in Wien zeigt man deutlich mehr Respekt vor der Delta-Variante. Wiens Stadtchef Michael Ludwig nannte sie am Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz eine "gefährliche Mutation", weswegen Wien einen anderen Weg bestreiten wird. 

Doch worin unterscheiden sich die Regeln für den Bund von jenen in Wien. "Heute" liefert einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede. 

1
Zutrittstests

Die Regeln im Bund: Ab 1. Juli gilt in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Sport oder körpernahe Dienstleister die 3G-Regel. Wer geimpft, getestet oder genesen ist, erhält Zutritt. So weit, so bekannt. Doch in der Hauptstadt gibt es eine wesentliche Einschränkung.

Verschärfung Wien: Bei den Tests werden nur PCR-Test und in Apotheken oder Teststraßen durchgeführte Antigen-Schnelltests anerkannt. Antigentest zur Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") werden nicht mehr akzeptiert. Außerdem gilt die Testpflicht auch für Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren.

2
Orte der beruflichen Tätigkeit

Die Regeln im Bund: Generelle Maskenpflicht, es sei denn Kunde und Mitarbeiter können eines der drei Gs nachweisen. Der Ein-Meter-Abstand entfällt, für Kunden reicht indoor der MNS. Auch die Beschränkung der Kunden pro Quadratmeter entfällt. In Verwaltungsgebäuden herrscht MNS-Pflicht, doch auch diese fällt in weiterer Folge. Denn ab 22. Juli ist der MNS nur noch in Apotheken, im Lebensmitteleinzelhandel, auf der Bank, bei der Post und in Verwaltungsbehörden zu tragen. 

Wiener Regeln:  In Wien herrscht eine eingeschränkte 3G-Regel: Folgende Berufsgruppen müssen auch weiterhin zum Test, wenn sie noch nicht geimpft wurden: Lehrer, Kellner, Friseure, Mobile Pflege, etc. Wer einen 3G-Nachweis nicht erbringen kann, muss verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Außerdem musst auf Wiener Ämtern verpflichtend ein Meter Abstand gehalten werden. 

3
Besuche im Krankenhaus

Während auf Bundesebene die begrenzten Besuchszahlen komplett wegfallen und jeder Patient beliebig viele Besuche empfangen darf, bleibt Wien bei der aktuellen Regelung. Heißt: Maximal ein Besucher pro Tag. Ausgenommen sind auch weiterhin etwa Geburten oder Fälle der Sterbebegleitung. Auch das Tragen der FFP2-Maske bleibt in Wien verpflichtend. 

4
Kontaktdatenerhebung 

Regeln im Bund: Auch im Bereich der Gastronomie gibt es einen wesentlichen Unterschied. Ein Teil der Lockerungen auf Bundesebene besteht darin, dass man sich ab dem 22. Juli nicht mehr registrieren muss, wenn man ein Restaurant aufsucht.

In Wien hingegen bleibt die Kontaktdatenerhebung auch über den gesamten Sommer hinweg aufrecht. Sämtliche Regeln in Wien gelten vorläufig jedenfalls bis zum 31. August diesen Jahres. 

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com