Politik
Edtstadler: Sicherungshaft "nur mit Richterbeschluss"
Die Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler (ÖVP) war am Sonntag in der Pressestunde. Sicherungshaft soll es nicht ohne Richtergenehmigung geben.
Großes Thema beim ORF-Gespräch mit Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Sonntag war natürlich die geplante Sicherungshaft für Asylwerber.
In der "Pressestunde" stellte sich unmissverständlich klar, dass die geplante Sicherungshaft nur mit einer richterlichen Genehmigung verhängt und zeitlich begrenzt werden soll. Außerdem würde man damit eine EU-Richtlinie umsetzen, wie es schon in 20 Staaten geschehen ist.
Sicherungshaft ist EU-Idee
Laut Edtstadler ist die Sicherungshaft keine Idee der österreichischen Regierung, sondern Teil der EU-Aufnahmerichtlinie, die schon in vielen europäischen Ländern umgesetzt sei.
Auch betont sie, dass Sicherungshaft nicht das gleiche sei wie Präventivhaft. Für Edtstadler gibt es eine "Lücke, die wir schließen müssen". Ziel der Maßnahme seien vorbestrafte, besonders gewaltbereite Personen und solche, mit mit Drogenmissbrauch zu tun hätten: "Das sind Faktoren, die einbezogen werden sollen." Die Bevölkerung müsse vor solchen Menschen geschützt werden.
Nur mit Richtergenehmigung
Ein neuer Aspekt, den Edtstadler hervorstrich, ist die Sache mit der Richtergenehmigung: "Ich bin ganz klar dafür, dass das ein Richter genehmigen muss", sagte sie. Der von der FPÖ vorgeschlagene Rechtsschutzbeauftragte solle nur ein "Plus" sein, aber nicht den Richter ersetzen.
Auch eine zeitliche Begrenzung ist für Edtstadler selbstverständlich. Denn Haft sei einer der intensivsten Eingriffe in die Grundrechte, da müsse immer eine richterliche Genehmigung stattfinden - und es müsste zeitlich begrenzt sein.
Die Staatssekretärin ist optimistisch, dass die Opposition am Ende die Maßnahme unterstützen würde. (red)