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"Du willst mit mir ins Bett" – Mann schändete Studentin 

Ein Student muss sich in St. Gallen vor Gericht verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, eine Mitstudentin geschändet und grob angefasst zu haben.

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Der Fall wird am Kreisgericht St. Gallen verhandelt.
Der Fall wird am Kreisgericht St. Gallen verhandelt.
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Im Frühling 2021 trafen sich an einem Abend bei den Drei Weieren oberhalb St. Gallen mehrere Studierende und tranken mitgebrachtes Bier und Wein. Mit dabei auch der heute 22-jährige Beschuldigte sowie die heute 20-jährige Privatklägerin. Die beiden kannten sich bislang nur vom Sehen und kamen ins Plaudern. Erst wurde über das Studium gesprochen, später lenkte der 22-jährige Deutsche das Gespräch auf das Thema Drogen. Die junge Frau hatte, mit Ausnahme von Cannabis, keine Erfahrungen damit.

Der junge Mann hingegen schon. Er schwärmte ihr von Ecstasy vor. "Er sagte ihr, dass das nicht schlimm ist, dass man dann glücklich ist, alle lieben würde und euphorisch wird", heißt es in der Anklageschrift der St. Galler Staatsanwaltschaft. Damit weckte er bei der jungen Frau das Interesse an Drogen. Der Beschuldigte fragte sie, ob sie Leute kenne, die Drogen organisieren könnten. Darauf versuchte es die Frau, jedoch ohne Erfolg. Also versuchte der Beschuldigte seinerseits, MDMA zu besorgen, ebenfalls ohne Resultat.

Kokain konsumiert

Anschließend verschob sich die Gruppe in die Stadt. Dort wurde Pizza gekauft und die Suche nach Drogen fortgesetzt. In der Stadt gelang es den beiden schließlich, Kokain zu kaufen. Ein Teil davon wurde eingenommen, bevor man in die Wohnung eines Studenten ging, wo die Gruppe mit den Pizzas wartete. Dort wurde gegessen, Wein getrunken und es wurden Spiele gespielt. Zwischendurch zogen sich die beiden eine Line Kokain auf der Toilette rein. Nach der Party begaben sich die beiden in die damalige Wohnung des 22-jährigen Deutschen.

Ohne Körpergefühl in Scherben gestanden

Dort bekam die Frau vom Beschuldigten ein Glas Alkohol. Was dann geschah, ist nicht ganz klar. "Zu einem unbekannten Zeitpunkt nach dem Eintreffen in der Wohnung stand die Frau im Wohnzimmer auf Scherben. Sie hatte kein Körpergefühl mehr und spürte keinen Schmerz, obwohl sie dadurch eine kleine Wunde an der rechten Fußsohle erlitt", heißt es in der Anklageschrift. Später legte sich der Mann zur Frau aufs Sofa und fasste der angezogenen Frau an die Brüste und die Beine. Zudem gab er ihr einen Zungenkuss. Die Frau verspürte dabei ein erstickendes Gefühl und konnte sich nicht wehren, so die Anklage.

"Du willst doch jetzt mit mir ins Bett"

Später wollte der Mann die Frau vom Sofa wegtragen. Diese wehrte sich jedoch und fiel dabei zu Boden. Darauf packte der Beschuldigte die Frau an den Fußgelenken, sagte zwei Mal "Du willst doch jetzt mit mir ins Bett" und zog die Frau in Richtung Schlafzimmer. Diese verneinte und wehrte sich. So konnte sie schließlich aufstehen und die Wohnung umgehend verlassen. In der Folge kam es zur Anklage.

Die Staatsanwaltschaft fordert wegen mehrfacher Schändung, mehrfacher einfacher Körperverletzung und weiterer Delikte einen Schuldspruch. Der Deutsche soll zu einer bedingten zehnmonatigen Freiheitsstrafe, einer Busse von rund 600 Euro sowie einem Landesverweis für die Dauer von fünf Jahren verurteilt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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